Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Der Winter hat uns am Wochenende erreicht und damit auch glatte Straßen und Wege. Einhergehend damit erreichen mich auch wieder Nachfragen und Beschwerden hinsichtlich glatter Straßen. Ich möchte Ihnen hiermit versichern, dass die Ortsgemeinde sogar über die geltende Satzung über die Reinigung öffentlicher Strassen der Ortsgemeinde Weitersburg hinaus ihr Möglichstes unternimmt besondere Gefahrenstellen zu entschärfen. Das geht allerdings nur mit Unterstützung der Bürger, die auch ihr Fahrverhalten den winterlichen Gegebenheiten entsprechend anpassen müssen um keine Personen zu gefährden.
Hinweisen möchte ich auf die erwähnte Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Weitersburg. Die auf den innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen und Wege geltenden Reinigungspflichten tragen hier die Grundstückseigentümer.
Was dies für Schneeräumung und Streuen bedeutet möchte ich gerne auszugsweise zitierend mit dem §6 und §7 der Satzung erläutern:

§ 6 Schneeräumung

(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1,5 m von Schnee frei zu halten. …..
(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.
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§ 7 Bestreuen der Straße

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. …..
(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen. Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; …..
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Die vollständige Satzung kann im Gemeindebüro oder den Internetseiten der Verbandsgemeinde Vallendar eingesehen werden. Die öffentlichen Straßen, Plätze, Wege und Treppen, die durch die Ortsgemeinde mit geregeltem Winterdienst versehen sind, sind dort ebenfalls ersichtlich.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe die Fahrbahnen und Gehwege im winterlichen Wetter sicherer zu machen und vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Währ
Ortsbürgermeister