StVO 325
Verkehrszeichen - StVO 325

Wie bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs immer wieder festgestellt werden kann, werden die Verkehrsregeln, welche in einem mit Verkehrszeichen 325 (Verkehrsberuhigter Bereich) ausgewiesenen Bereich bestehen, von den Verkehrsteilnehmern nicht beachtet.

Wir möchten daher auf diesem Wege die zu beachtenden Regeln erläutern. In einem Verkehrsberuhigten Bereich gilt folgendes:

1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Weiterhin besteht beim Verlassen des Bereiches eine besondere Sorgfaltspflicht. Ggfls. ist zu warten und es ist den Fahrzeugen, die von links kommen die Vorfahrt zu gewähren. Die Regelung „rechts vor links“ besteht nicht an der Ausfahrt aus einem Verkehrsberuhigten Bereich (§ 10 S. 1 Straßenverkehrsordnung).

In der Stadt Vallendar und in den Ortsgemeinden sind mit Verkehrszeichen 325 ausgewiesen:

Vallendar

Rathausplatz
Hellenstraße (Durchfahrt von der Krummgasse zur d’Esterstraße)
Heerstraße (Teilbereich von der Tiefgarage Marienburg bis zur Fußgängerzone)
Gilgenborn
Am Mühlenbach
Konrad-Adenauer-Straße
Oskar-Hasenclever-Straße

Niederwerth

Im Schnürchen
Stillshöhe
Rosenweg

Urbar

Baugebiet Besselicher Feld:

  • Hilda-von-Stedmann-Straße
  • Remigiusstraße

Franziskanerinnenstraße
Beginenstraße
Helfensteinstraße
Von-Kirn-Straße
Margarethe-Nelges-Straße

Am Hellengraben

Weitersburg

Baugebiet Staffelstück:

  • Im Staffelstück
  • Auf den alten Gärten
  • An den Obstwiesen
  • Am Römergrund

Hinter dem Dorf
Neu: Teilbereich der Peter-Friedhofen-Straße nach der Einmündung Ober der Heege bis zur Einmündung in Hauptstraße (K 81)
Ober der Heege
Neu: Auf’m Bungert

Leider ist sehr oft festzustellen, dass die Verkehrsteilnehmer der Auffassung sind, in einem solchen Bereich würde die zulässige Geschwindigkeit bei 30 km/h liegen. Dies entspricht nicht der geforderten Schrittgeschwindigkeit. Hierunter versteht man eine relativ niedrige Geschwindigkeit, die nur so schnell ist, wie ein Fußgänger gehen kann. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bewegt sich diese Geschwindigkeit zwischen 7 km/h bis 10 km/h . Die Straße hat neben der Aufnahme des fließenden Verkehrs eine Aufenthaltsfunktion. Im Interesse der Bewohner insbesondere der Kinder eines solchen Gebietes, bitten wir hier unbedingt auf die richtige Fahrweise zu achten. Die Nichtbeachtung der Regeln werden uns immer wieder gemeldet, dies gilt zuletzt besonders für die Oskar-Hasenclever-Straße.

Auch bei den Regelungen für den ruhenden Verkehr wird sich häufig darüber hinweggesetzt, dass nur in den ausgewiesenen Parkflächen (z.B. markierte oder besonders gepflasterte Flächen) geparkt werden darf. Parken ist somit nur in den ausgewiesenen Flächen oder auf den privaten Grundstücksflächen zulässig. So ist es leider auch häufige Praxis, dass die Fahrzeuge, obwohl freie Stellplätze auf dem Privatgrundstück vorhanden sind, in dem öffentlichen Verkehrsraum außerhalb der markierten Bereiche geparkt werden. Auch während der Bauphase in dem Neubaugebiet Teilbereich Peter-Friedhofen-Straße und Auf’m Bungert ist ein Parken vor den Grundstücken nicht zulässig. In diesem Bereich sind Fußgänger unterwegs, denen der Schutz des ausgewiesenen Verkehrsberuhigten Bereichs dienen soll.

Immer wieder fällt auf, dass in dem Teilbereich der Hellenstraße zwischen der Krummgasse und der d’Esterstraße sowie in dem entsprechenden Teilbereich der Heerstraße Fahrzeuge zum Parken abgestellt werden. Dies ist leider in diesen Teilbereichen nicht zulässig. Hier müssten andere Parkmöglichkeiten, wie z.B. in der d’Esterstraße bzw. der Tiefgarage in der Heerstraße, die für den Innenstadtbereich zur Verfügung steht, genutzt werden.

Wir hoffen, dass diese Hinweise bei der Nutzung der vorhandenen Verkehrsberuhigten Bereiche künftig beachtet werden. Nur so lassen sich künftige Verwarnungen wegen Missachtung der Parkvorschriften oder Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei verhindern. Bitte haben Sie Verständnis, dass der Begriff des Be- und Entladen restriktiv ausgelegt werden muss, da andernfalls die Parkverbote umgangen würden.

Gerne stehen wir Ihnen unter Telefon Nr. 0261/6503-166 (Frau Quintes) und Tel. 0261/6503-175 (Frau Itschert-Haupt) für Rückfragen zur Verfügung.

Verbandsgemeindeverwaltung
Vallendar
FB 2 –Bürgerdienste-