Der Gemeinderat hat am 11.02.2016 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 09.03.2016 bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf* ...............................................2.294.310 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf* ..........................................2.793.260 Euro
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Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf ......................................-498.950 Euro
*(ohne Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen = 1.200 Euro)
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf ...............................................2.054.510 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf................................................2.321.960 Euro
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der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ............................ -267.450 Euro
die außerordentlichen Einzahlungen auf ..................................................0 Euro
die außerordentlichen Auszahlungen auf ..................................................0 Euro
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der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf .............................. 0 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ....................................502.200 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ....................................238.200 Euro
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der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf..................264.000 Euro
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ...................................378.550 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ...................................375.100 Euro
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der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ..................3.450 Euro
die Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern.........................................10.500 Euro
die Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern.........................................10.500 Euro
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der Saldo aus durchlaufenden Geldern.....................................................0 Euro
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf............................................2.945.760 Euro
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf............................................2.945.760 Euro
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die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf ..........................0 Euro
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
Zinslose Kredite auf .................................................................0,00 Euro
Verzinste Kredite auf ................................................................0,00 Euro
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Zusammen auf .........................................................................0,00 Euro
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf................................................................... 300 v.H.
- Grundsteuer B auf................................................................... 365 v.H.
- Gewerbesteuer auf................................................................... 365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund................................................................70,00 Euro
- für den zweiten Hund ..............................................................90,00 Euro
- für jeden weiteren Hund ..........................................................100,00 Euro
- für den ersten gefährlichen Hund..................................................384,00 Euro
- für den zweiten gefährlichen Hund.................................................864,00 Euro
- für jeden weiteren gefährlichen Hund............................................1.344,00 Euro
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 11.049.278,23 Euro. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2016 beträgt 10.703.628,23 Euro und zum 31.12.2016 10.204.678,23 Euro.
§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. des Haushaltssatzes, höchstens 2.600 Euro überschritten sind.
Weitersburg, den 16.03.2016
Der Ortsbürgermeister
gez. Jochen Währ