NachrichtenAktuelles aus der Ortgemeinde

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Gedankenlose Mitmenschen entledigen sich oft unsachgemäß ihrer Abfälle. Sie verschandeln und gefährden mit Ihrem Verhalten unsere Landschaft und Natur. Sie entwickeln dabei häufig kein „Unrechtsbewusstsein“ und sind sich daher ihres Gesetzesverstoßes gar nicht bewusst. Der größte Anteil dieser widerrechtlich abgelagerten Abfälle könnte dabei eigentlich ohne Mehrkostenaufwand über die kommunale Müllentsorgung zu Hause erfolgen, doch bedingt durch die nicht ordnungsgemäße Entsorgung muss die öffentliche Hand – und letztendlich jeder Steuerzahler – für die zusätzlich entstehenden Entsorgungs- und Personalkosten aufkommen.

Ein Aufgabenbereich der unteren Abfallbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz ist u.a. die Ahndung und die Beseitigung von widerrechtlichen Abfallablagerung in der freien Natur. Die Mitarbeiter der unteren Abfallbehörde arbeiten in diesem Sachgebiet eng mit der Polizei, mit den örtlichen Ordnungsbehörden und der Staatsanwaltschaft zusammen.
Um präventiv im Sinne einer sauberen Umwelt agieren zu können und je nachdem wie gravierend der Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist, werden die widerrechtlichen Abfallablagerungen als Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit durchaus empfindlichen Geldbußen geahndet.

Ich bitte Sie alle dabei mitzuhelfen, dass unser Ort und auch Wald und Flur von illegalen Müllablagerungen verschont bleiben. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: www.kreislaufwirtschaft-myk.de

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Währ
Ortsbürgermeister

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