Bauleitplanung für Wohn- und Gewerbeflächen
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- Veröffentlicht: Freitag, 09. April 2021 00:00
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den vergangenen Wochen haben die Ortsgemeinde häufiger Fragen erreicht hinsichtlich geplanter Gewerbe- und Wohnflächen und wann das geplante Gewerbegebiet umgesetzt wird. Hierzu möchte die Ortsgemeinde folgende Informationen mitteilen:
- Es ist Aufgabe der Gemeinde (kommunale Planungshoheit) Bebauungspläne aufzustellen - BauGB §1(3). Die Erforderlichkeit ein Bauleitplanverfahren einzuleiten legt der Ortsgemeinderat grundsätzlich durch einen Aufstellungsbeschluss fest, woran sich dann ein Verfahren anschließt, welches die Öffentlichkeit explizit vorsieht.
- Die Verwaltung sieht ein Verfahren zur Information der Öffentlichkeit vor und steht dann i.d.R. sogar über das gesetzlich geforderte Maß hinaus für einen Zeitraum zu persönlichen Gesprächen und Erläuterungen der Vorentwürfe zur Verfügung.
- Anregungen werden dabei gesammelt und zur Erstbewertung an das beauftragte Planungsbüro weitergegeben. Auf diesen Grundlagen erarbeitet die Verwaltung gemeinsam Vorschläge, die dem Ortsgemeinderat zur Kenntnis und zur Entscheidung vorgelegt werden. Dieser beschließt eine Offenlage, welches die zweite Möglichkeit der Öffentlichkeit ist, sich mit Anregungen einzubringen.
Wichtig sind die objektive Information und die anschließende rechtssichere Abwägung des Ortsgemeinderates, wobei die öffentlichen Belange mit den privaten Belangen gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen sind. Ein Anwohner oder ein Beteiligter ist hierbei genauso berechtigt, seine Wünsche und Erwartungen vorzubringen wie z.B. ein Gewerbebetrieb. Keinem wird vom Gesetz her automatisch ein Vorrang gewährt, auch wenn die eigenen Wünsche oft als vorrangig angesehen werden.