NachrichtenAktuelles aus der Ortgemeinde

Bauleitplanung für Wohn- und Gewerbeflächen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den vergangenen Wochen haben die Ortsgemeinde häufiger Fragen erreicht hinsichtlich geplanter Gewerbe- und Wohnflächen und wann das geplante Gewerbegebiet umgesetzt wird. Hierzu möchte die Ortsgemeinde folgende Informationen mitteilen:

  • Es ist Aufgabe der Gemeinde (kommunale Planungshoheit) Bebauungspläne aufzustellen - BauGB §1(3). Die Erforderlichkeit ein Bauleitplanverfahren einzuleiten legt der Ortsgemeinderat grundsätzlich durch einen Aufstellungsbeschluss fest, woran sich dann ein Verfahren anschließt, welches die Öffentlichkeit explizit vorsieht.
  • Die Verwaltung sieht ein Verfahren zur Information der Öffentlichkeit vor und steht dann i.d.R. sogar über das gesetzlich geforderte Maß hinaus für einen Zeitraum zu persönlichen Gesprächen und Erläuterungen der Vorentwürfe zur Verfügung.
  • Anregungen werden dabei gesammelt und zur Erstbewertung an das beauftragte Planungsbüro weitergegeben. Auf diesen Grundlagen erarbeitet die Verwaltung gemeinsam Vorschläge, die dem Ortsgemeinderat zur Kenntnis und zur Entscheidung vorgelegt werden. Dieser beschließt eine Offenlage, welches die zweite Möglichkeit der Öffentlichkeit ist, sich mit Anregungen einzubringen.

Wichtig sind die objektive Information und die anschließende rechtssichere Abwägung des Ortsgemeinderates, wobei die öffentlichen Belange mit den privaten Belangen gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen sind. Ein Anwohner oder ein Beteiligter ist hierbei genauso berechtigt, seine Wünsche und Erwartungen vorzubringen wie z.B. ein Gewerbebetrieb. Keinem wird vom Gesetz her automatisch ein Vorrang gewährt, auch wenn die eigenen Wünsche oft als vorrangig angesehen werden.

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Natur- und Kulturlandschaft respektvoll begegnen

Wenn Wald und Flur zur Müllhalde werden

Tisch an der Schutzhütte

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Wanderer, Naturliebhaber und Outdoorfans,

um die Osterzeit herum sind in der Weitersburger Flur, in Richtung “Schau ins Land” bedauerlicherweise wieder unschöne Sachverhalte festgestellt worden.

Zunächst möchte ich erneut dringend darauf hinweisen, dass es sich bei der Schutzhütte “Schau ins Land” um keine Grillhütte handelt. Grillen sowie jegliches offene Feuer ist dort nicht erlaubt, es existiert dort keine Feuerstelle mehr und ich verweise hiermit zugleich auf den im Landeswaldgesetz (LWaldG) erlassenen Waldbrandschutz, der im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Metern von diesem gilt.

So musste wieder eine Sachbeschädigung aufgenommen werden, da vermutlich durch Tischgrills an der Schutzhütte “Schau ins Land” an den noch verbliebenen und nicht komplett beschädigten Tischen die Oberfläche teilweise verbrannt wurde. Solchen Sachverhalten nachzugehen erzeugen einen hohen Arbeitsaufwand bei der Ortsgemeinde, Abfallbehörde, Ordnungsbehörde oder Polizei, sind jedoch inzwischen unverzichtbar geworden für die Dokumentation, Nachweisbarkeit und weiterer Aspekte wie bspw. Versicherungsangelegenheiten.

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Vorentwurf - Bebauungsplan Gewerbegebiet Grenzhausener Straße - Teilbereich West

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wie auch dem öffentlichen Mitteilungsblatt der Ortsgemeinde Weitersburg zu entnehmen war, sollte der Vorentwurf zum Bebauungsplan Gewerbegebiet “Grenzhausener Straße, Teilbereich West” bereits am 14.01. in den Ausschusssitzungen vorgestellt werden. Die Sitzungen mussten jedoch aufgrund der Corona-Situation abgesagt werden. Die Pandemie stellt unter den derzeitigen Bedingungen eine Ausnahmesituation dar. Die Kommunalaufsichtsbehörden haben mit Rundschreiben vom 14.12.2020 bereits die dringende Empfehlung ausgesprochen, auf Präsenzsitzungen zu verzichten.

Wir können es nicht verantworten, dass der Ortsgemeinderat mit der Größe von 16 gesetzlichen Mitgliedern sowie Vorsitzender, Beigeordnete, Sachverständige, Verwaltungspersonal, unter diesen allen auch Personen mit erhöhtem Risiko, und weiterhin unter Beteiligung der Öffentlichkeit zusammenkommt.
Aktuell finden daher, abweichend von einer Präsenzsitzung, wichtige und nicht verschiebbare Beratungen in Form einer digitalen Auschuss- oder Gemeinderatssitzung statt.
Vorentwürfe oder Entwurfsplanungen in der Bauleitplanung sind allerdings Beratungen, die von ihrer Natur her den Meinungsaustausch in Präsenzform benötigen. Von daher wollen wir diese Sachverhalte auf die nächsten Sitzungsrunden verschieben, die wieder eine sichere Zusammenkunft und Beratung als Präsenzsitzung ermöglichen.

Dennoch möchten wir hiermit der Öffentlichkeit einen Einblick gewähren in die Vorentwurfsplanung zum Sachstand des vom 14.01.2021 verschobenen Tagesordnungspunktes:

Gewerbegebiet “Grenzhausener Straße, Teilbereich West”: Vorstellung des Vorentwurfs

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Zwischen Hauptstraße und Peter-Friedhofen-Straße"

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wie auch dem öffentlichen Mitteilungsblatt der Ortsgemeinde Weitersburg zu entnehmen war, sollte die Annahme des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Zwischen Hauptstraße und Peter-Friedhofen-Straße” bereits am 14.01. in den Ausschüssen beraten werden.
Die Sitzungen mussten jedoch aufgrund der Corona-Situation abgesagt werden. Die Pandemie stellt unter den derzeitigen Bedingungen eine Ausnahmesituation dar. Die Kommunalaufsichtsbehörden haben mit Rundschreiben vom 14.12.2020 bereits die dringende Empfehlung ausgesprochen, auf Präsenzsitzungen zu verzichten.

Wir können es nicht verantworten, dass der Ortsgemeinderat mit der Größe von 16 gesetzlichen Mitgliedern sowie Vorsitzender, Beigeordnete, Sachverständige, Verwaltungspersonal, unter diesen allen auch Personen mit erhöhtem Risiko, und weiterhin unter Beteiligung der Öffentlichkeit zusammenkommt.
Aktuell finden daher, abweichend von einer Präsenzsitzung, wichtige und nicht verschiebbare Beratungen in Form einer digitalen Auschuss- oder Gemeinderatssitzung statt.
Vorentwürfe oder Entwurfsplanungen in der Bauleitplanung sind allerdings Beratungen, die von ihrer Natur her den Meinungsaustausch in Präsenzform benötigen. Von daher wollen wir diese Sachverhalte auf die nächsten Sitzungsrunden verschieben, die wieder eine sichere Zusammenkunft und Beratung als Präsenzsitzung ermöglichen.

Dennoch möchten wir hiermit der Öffentlichkeit einen Einblick gewähren in die Vorentwurfsplanung zum Sachstand des vom 14.01.2021 verschobenen Tagesordnungspunktes:

Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Zwischen Hauptstraße und Peter-Friedhofen-Straße”

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