Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Weitersburg am 23.03.2017

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ergebnisse nach § 41 Abs. 5 GemO und für die Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse

Ortsbürgermeister Jochen Währ begrüßte nach der Eröffnung Frau Wischnath, Frau Schmitz, Herrn Kuhl und Herrn Rösch von der Verbandsgemeindeverwaltung, Herr Dr. Thielmann von Gemeinde und Städtebund, die Beigeordneten und anwesenden Einwohner sowie die anwesenden Ratsmitglieder.
Der Vorsitzende stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und Beschlussfähigkeit gegeben war.

TOP 1 - Einwohnerfragestunde

Es wurden keine zulässigen Einwohnerfragen gestellt.

TOP 2 - Wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen; hier: Neufassung der Ausbaubeitragssatzung WKB

In seinem Urteil vom 22.09.2016 hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Satzung der Ortsgemeinde Weitersburg zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 29.10.2009 für unwirksam erklärt.
Frau Wischnath teilte den aktuellen Stand bezüglich Ausbaubeitragsatzung und Sachverhalt - Wiederkehrende Beträge - in der Ortsgemeinde Weitersburg mit. Danach erläuterte Herr Dr. Thielmann mit einer Präsentation die aktuelle Rechtsprechung und gesetzliche Lage der wiederkehrenden Ausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz sowie einer Verschonungsregelung. Nach den Ausführungen der Fachleute folgte eine Stellungnahme der Fraktionen und der Beschluss.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Weitersburg beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Weitersburg.

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Auszeichnung der Satzung durch den Ortsbürgermeister, diese ordnungsgemäß bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis: 15 Ja; 0 Nein; 1 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 3 - Wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen; hier: Festlegung des Ausbauprogramms 2017 bis 2021

Gemäß der WKB-Satzung wird der wiederkehrende Beitrag nach dem Durchschnitt der im Zeitraum von 5 Jahren zu erwartenden Investitionsaufwendungen ermittelt. Hierfür ist die Erstellung eines Planes über die Festsetzung der Ausbaumaßnahmen über einen Zeitraum von ebenfalls fünf Jahren notwendig. Aus den voraussichtlichen Kosten der in diesem Plan eingesetzten Maßnahmen wird dann der Beitragssatz ermittelt, der jährlich zunächst als Vorausleistung erhoben wird.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Weitersburg beschließt, in den für die Jahre 2017 bis 2021 zu erstellenden Plan über die Festlegung der Ausbaumaßnahmen im Rahmen der Erhebung des wiederkehrenden Beitrages für den Ausbau von Verkehrsanlagen den Ausbau folgender Straßen einzustellen:

2017     Am Sonnenberg         Planung (ausbaufertig)
         Keltrisstraße         Planung (ausbaufertig)
2018     Am Sonnenberg         Ausbau
2019     Keltrisstraße         Ausbau
2020     Hauptstraße/Alte      Planung (ausbaufertig)
         Vallendarer Straße
2021     Hauptstraße           Ausbau

Dies entspricht dem Vorschlag G.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der o.g. Ausbaumaßnahmen den neuen Beitragssatz für den Abrechnungszeitraum 2017 bis 2021 zu errechnen und zu erheben.

Abstimmungsergebnis: 16 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 4 - Vorstellung der Ergebnisse der örtlichen Verkehrsmessungen

Die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen folgender Straßen wurden vom Ortsbürgermeister mitgeteilt:

Grenzhausener Straße
Hauptstraße
Peter-Friedhofen-Straße
Am Römergrund
Auf dem Schafmorgen

Die Ergebnisse liegen dem Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung vor und werden von dort an die Polizeiinspektion weitergegeben.

TOP 5 - Neuabschluss des Gas-Konzessionsvertrags

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf des neuen Gas-Konzessionsvertrags zu.

Abstimmungsergebnis: 16 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 6 - Bebauungsplan „Abschnitt II“; hier: 2. Änderung des Bebauungsplans, Teilbereich „Zwischen Ringstraße und Gartenstraße“

Die Beschlussfassung vom 09.02.2017 musste nach § 42 GemO ausgesetzt werden. Ortsbürgermeister Währ teilte weiterhin die Begründung der Maßnahme bezüglich § 22 (1) GemO mit.
Anschliessend wurde die Angelegenheit erneut zur Diskussion gestellt und von den Fraktionen eine Stellungnahme abgegeben.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplans in dem in der Anlage abgegrenzten Teilbereich „Zwischen Ringstraße und Gartenstraße“. Inhalte der Änderung sollen sein:

  • Änderung der Baulinien- und grenzen
  • Vereinfachung der textlichen Festsetzungen
  • Anzahl der Vollgeschosse
  • Festlegung der Firsthöhe

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja; 2 Nein; 3 Enthaltung - mehrheitlich angenommen

TOP 7 - Bebauungsplan „Abschnitt II“; hier: 3. Änderung des Bebauungsplans, Teilbereich „Auf dem Sand“

Wie auch zu TOP 6 wurde der seit dem Jahr 1968 rechtsgültige Bebauungsplan „Abschnitt II“ in Weitersburg in der Vergangenheit bereits mehrfach thematisiert und diskutiert. Nicht nur an der Ringstraße, sondern insbesondere auch in der Gartenstraße bestehen noch nicht geschlossene Baulücken. Ebenso sind „Auf dem Sand“ noch Baulücken vorhanden. Des Weiteren kam es im Geltungsbereich zu vielen Befreiungen von den Festsetzungen. Es ist erkennbar, dass der Bebauungsplan immer weniger aktuellen Ansprüchen, auch nach §1 BauGB, entspricht.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplans in dem in der Anlage abgegrenzten Teilbereich „Auf dem Sand“. Inhalte der Änderung sollen sein:

  • Änderung der Baulinien- und grenzen
  • Vereinfachung der textlichen Festsetzungen
  • Anzahl der Vollgeschosse
  • Festlegung der Firsthöhe

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja; 0 Nein; 6 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 8 - Aufstellung des Bebauungsplans “Gewerbegebiet Grenzhausener Straße”; hier: Kenntnisnahme des Planungsstands und Beratung über weiteres Vorgehen

Aktuell existiert noch der Entwurf zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Grenzhausener Straße“. Dieser Bebauungsplan wurde für die Gesamtfläche der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbeflächen am 08.03.1988 aufgestellt und bis zur Offenlage fortgeführt. Der Westteil des Plangebietes befindet sich weiterhin in der Planaufstellung.
Beratungen über die Weiterführung dieser Planung zur künftigen Nutzung dieser Teilfläche des Gemeindegebiets sind aus Sicht der Verwaltung geboten, da es ansonsten dazu kommen könnte, dass der Siedlungszusammenhang nicht mehr gegeben wäre. Da bei möglichen Erweiterungen auch Trassen für die Ver- und Entsorgung geklärt werden müssen, besteht ein weiterer Grund, hier keine Planungslücken entstehen zu lassen. Der letzte damalige inhaltliche Beratungsstand wurde dem Rat vorgestellt.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, Planungen im Bereich des Gewerbegebiets Grenzhausener Straße, westlicher Teil zwischen der Straße „Im Römergrund“ und dem ehem. Sägewerk Urwer wiederaufzunehmen. Nach Erhalt der landesplanerischen Stellungnahme zum Flächennutzungsplan soll das Thema zwecks Festlegen verbindlicher Inhalte und dem Abstimmen der nächsten Bebauungsplan-Verfahrensschritte von der Verwaltung dem Rat erneut vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja; 7 Nein; 0 Enthaltung - mehrheitlich angenommen

TOP 9 - Antrag der FWG zur Umbenennung von zwei Stichstraßen in der Hauptstraße

Der Antrag wurde in der Ausschusssitzung am 09.03.2017 zurückgenommen. Die antragstellende Fraktion verlas hierzu ihre Stellungnahme.

TOP 10 - Betreuende Grundschule - Ausweitung des Angebotes

In seiner Sitzung am 10.03.2016 hat der Ortsgemeinderat beschlossen, eine stufenweise Erweiterung des Betreuungsangebotes zu prüfen. Die Zusammenstellung und Berechnung der Personalkosten hat einen Kostenanstieg von ca. 12 - 13.000 Euro für eine Erweiterung auf 15:00 Uhr ergeben.

Beschluss:
Zum Schuljahr 2017/2018 werden die Elternbeiträge auf 30 € für das 1. Kind und auf 22,50 € für jedes weitere Kind angehoben. Über eine Fortführung oder gar Erweiterung des Betreuungsangebotes wird Ende 2017 beraten.

Abstimmungsergebnis: 16 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einheitlich angenommen

TOP 11 - Mitteilungen

  • Fällung von 6 Einzelbäumen auf dem neuen Friedhof werden im Herbst vorgenommen inkl. Kompensationsmaßnahmen
  • Mitteilung zu §22 () GemO - Entfernen vom Sitzungstisch bei öffentlicher Sitzung / Verlassen des Saals bei nichtöffentlicher Sitzung
  • Vorstellung des Projekts Photovoltaikanlage auf dem Schulturnhallendach durch die “Neue Energie Bendorf” am 24.03.2017 in der Grundschule
  • Dorfmoderation: Es wurde eine Befragung durchgeführt, die am 27.04. in der Sitzung des Ortsgemeinderates vorgestellt wird.
  • Hinweis zum Weitersburger Wochenmarkt auf dem Dorfplatz, jeweils mittwochs ab 18:30 Uhr

TOP 12 - Anfragen

Schriftliche Anfragen lagen nicht vor. Mündliche Anfragen wurden beantwortet bzw. werden weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Währ
Ortsbürgermeister