Sitzungsbericht
über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Weitersburg am 11.12.2014

Ortsbürgermeister Jochen Währ begrüßte nach der Eröffnung des öffentlichen Teils Herrn Bürgermeister Fred Pretz, Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Herrn Glatz vom Forstamt Koblenz, Herrn Revierförster Kern, Sachverständige des Büro Planrat, Kassel, und der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz sowie die anwesenden Bürgerinnen und Bürger.
Der Vorsitzende stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und Beschlussfähigkeit gegeben war. Er wies auf die Verpflichtung jedes Ratsmitgliedes hin vor der Beratung oder Entscheidung über einen Beratungsgegenstand mitzuteilen, ob bezüglich seiner Person ein Ausschließungsgrund vorliegt.

TOP 1 – Vorträge zur Friedhofsentwicklungsplanung sowie zur Gebührenkalkulation
Herr Dr. Venne, vom Büro Planrat, referierte in seiner Präsentation zum Thema Friedhofsentwicklungsplanung und der sich daraus ergebenden Möglichkeiten bezüglich der Weitersburger Friedhöfe. Im Anschluss erläuterte Herr Dr. Wirsching, Kommunalberatung Rheinland-Pfalz, die Gebührenkalkulation im Friedhofswesen.

TOP 2 – Satzung zur 1. Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Weitersburg vom 13. Dezember 2013
Aufgrund von Erfahrungen und anwaltlichem Vorschlag soll die Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Weitersburg um die sogenannte „Salvatorische Klausel" (vorbeugende Absicherung) erweitert werden.
Beschluss:
Die als Anlage beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Friedhofssatzung vom 13. Dezember 2013 für die Friedhöfe der Ortsgemeinde Weitersburg wird beschlossen und tritt zum 01.01.2015 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 3 – Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Weitersburg
Aus den in TOP 2 genannten Gründen sowie aufgrund der Neuberechnung der Gebühren für die Räumung einer „Urnenplatte der Urnenkammer" soll die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Weitersburg angepasst werden.
Beschluss:
(1) Die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Ortsgemeinde Weitersburg (Friedhofsgebührensatzung) tritt rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 03.12.2013 außer Kraft.
(3) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 22.01.2002 sowie die Satzung zur 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 30.11.2009 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 4 - Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes 2015 der Ortsgemeinde Weitersburg
Herr Kern, Revierförster, und Herr Glatz, Forstamt Koblenz, stellten den Forstwirtschaftsplan 2015 vor und gaben einen allgemeinen Überblick über Forstwirtschaft, Holzpreise, Personalentwicklung, Bejagung und Bundeswaldinventur.
Lt. Fällungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2015 ist ein Einschlag von insgesamt 1.000 Festmeter (fm) vorgesehen. Einem erwarteten Ertrag von ca. 58.525 € stehen geplante Aufwendungen in Höhe von 52.350 € gegenüber.
Beschluss:
Der vom Forstamt Koblenz für das Forstwirtschaftsjahr 2015 vorgelegte Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Weitersburg wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 5 - Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Weitersburg zum 31.12.2013
Nach Ablauf des Haushaltsjahres hat die Gemeinde das vergangene Haushaltsjahr abzurechnen. In einem Jahresabschluss ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft vollständig nachzuweisen. Die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss hat am 13.11.2014 stattgefunden. Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Michaela Lauterberg, berichtete von der Rechnungsprüfung.
Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung wird öffentlich bekanntgemacht(§ 114 Abs.2 Gemeindeordnung).
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss mit allen Bestandteilen zum 31.12.2013.
Festgestellt werden:

1. Im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.295.757,75 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.637.297,12 €
Jahresergebnis -377.539,37 €

2. Im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 1.970.998,43 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 1.969.219,70 €
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 1.778,73 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 234.091,83 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 554.084,22 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -319.992,39 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 500.000,00 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 184.084,26 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 315.915,74 €

Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern 12.373,36 €
Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern 10.075,44 €
Saldo aus durchlaufenden Geldern 2.297,92 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 2.717.463,62 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 2.717.463,62 €
Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf 0,00 €

Das Eigenkapital der Ortsgemeinde Weitersburg hat sich zum Bilanzstichtag 31.12.2012 von 11.466.570,46 € um dem Jahresfehlbetrag 2013 in Höhe von 97.239,77 und um den Jahresfehlbetrag 2013 von -377.539,37 € auf 11.089.031,09 € vermindert.
Dem Ortsbürgermeister und den ihn vertretenden Ortsbeigeordneten wird gem. § 114 Abs.1 GemO und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses für die ordnungsgemäße Geschäftsführung im Haushaltsjahr 2013 Entlastung erteilt.
Gemäß Ziffer 1 Verwaltungsvorschrift zu § 114 GemO wird ebenfalls dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den ihn vertretenden Beigeordneten für die Ausführung des Haushaltsplanes im Rahmen des § 68 GemO Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 6 - 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zum Regionalen Raumordnungsplan (RROP) Mittelrhein-Westerwald; hier: Stellungnahme der Ortsgemeinde Weitersburg
Zum TOP lag ein Antrag der SPD-Fraktion mit folgendem Inhalt vor: „Die SPD-Fraktion beantragt, dass sich der Ortsgemeinderat Weitersburg gegen die Ausweisung eines Vorranggebietes für die Windenergie im Weitersburger Wald durch den Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald ausspricht."
Zusammenhängend erläuterte Ortsbürgermeister Währ die Beschlussvorlage und §35 Abs.3 Satz 3 des BauGB hinsichtlich des Bauens im Außenbereich und der Ziele der Raumordnung sowie entsprechender Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht.
Der Antrag der SPD-Fraktion wurde zur Abstimmung gebracht.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Die Anregungen der Begründung der Beschlussvorlage bezogen sich auf Windenergie / Regionale Grünzüge und UNESCO-Welterbe / Landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Weitersburg beschließt die in der Begründung aufgeführten Anregungen und zusätzlich nachstehende Anregung als Ergänzung zur Stellungnahme der Ortsgemeinde:
3. Denkmalpflege:
Anregung zu G48 „Denkmalpflege" i.V.m. „Z 148 a" sowie der Begründung/Ergänzung „Z und G 148 a-f".
Im Bereich des „Schauinsland" sind historische Hügelgräber vorhanden. Diese sollten als ausgewiesene Bodendenkmäler insbesondere bei weiteren Planungen zu den „Vorrangflächen Windenergie" mit aufgenommen werden zur Sicherung ihres Erhalts.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Mittelrhein / Westerwald kurzfristig zukommen zu lassen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen

TOP 7 - Erschließung des Neubaugebietes "Auf´m Bungert / Ober der Heege, 2. BauabschnittStraßen-, Tiefbau- und Entwässerungskanalarbeiten; hier: Auftragsvergabe für den Straßenbau
Die Arbeiten für die Erschließung des Neubaugebietes "Auf´m Bungert / Ober der Heege, 2. Bauabschnitt (nur Baugebiet „Auf'm Bungert") wurden in 3 Losen ausgeschrieben. Los 1 beinhaltet den Kanalbau und Los 2 den Straßenbau. Die EVM hat sich mit Los 3 für die Verlegung der Gas-/ Wasserleitungen an der Ausschreibung beteiligt. Die Angebotsauswertung wurde vorgestellt.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Weitersburg beschließt, den Auftrag für die Straßenbauarbeiten (Los 2) zur Erschließung des Neubaugebietes "Auf´m Bungert / Ober der Heege, 2. Bauabschnitt (nur Baugebiet „Auf'm Bungert") an die unter Annahme der Nebenangebote mindestbietende Firma Knebel Baugesellschaft mbh aus Bingen-Kempten, auf Grundlage des Angebotes vom 21.10.2014 zum Angebotspreis von 529.111,64 € brutto zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 8 - Neubau Kindergarten Weitersburg; hier: Vergabe Möblierung, Vergabe Kücheneinrichtung, Vergabe Spielgeräte
Ortsbürgermeister Währ verlas zu Beginn der Beratung eine Mitteilung der Verwaltung. Die Ausschreibung der Kücheneinrichtung musste aufgehoben werden und die Submission der erneut ausgeschriebenen Leistung findet am 19.12.2014 statt. Die erneute Ausschreibung der Kücheneinrichtung hat laut Bauzeitenplan keine Auswirkung auf die Fertigstellung des Kindergartens.
Beschluss:
Es wird beschlossen, den Auftrag zur Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten
• für das Los 21 Möblierung an die Firma König GmbH Möbelwerke, An der Fettwies 2, 56290 Beltheim gemäß Angebot vom 31.10.2014 in Verbindung mit den nachgereichten Unterlagen vom 07.11.2014 als Mindestbietende zu einem Gesamtbetrag von 72.334,39 EUR (brutto) zu erteilen.
• für die Lieferung und Montage des Spielgerätes „Fellbach", der Sandbaustelle „Jüterborg" des Rutschenhügels und der Pumpe mit Podest, an die Firma SIK-Holz, Niedergörsdorf, zu einem Gesamtbetrag von € 57.304,81 EUR (brutto) zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 9 - Mitteilungen
Es lagen keine Mitteilungen vor.

TOP 10 - Anfragen
Es lagen keine schriftlichen Anfragen vor. Mündliche Anfragen wurden aufgenommen beantwortet.

TOP 11 - Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Einwohnerfragen gestellt.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderats statt.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Währ
Ortsbürgermeister