Allgemeine Information zu Einwohnerversammlungen


Zweck einer Einwohnerversammlung ist es die Information der Einwohner über das kommunale Geschehen zu verbessern. Die bessere Information soll daher auch die Urteilsfähigkeit und das Interesse der Einwohner für das gemeindliche Geschehen fördern.

Eine Einwohnerversammlung ist kein beschließendes Organ der Gemeinde, da die Verantwortung von Gemeinderat, Bürgermeister und Beigeordneten dadurch nicht unterlaufen werden darf. Allerdings wird man davon ausgehen können, dass die Einstellung der Einwohner und Bürger für Gemeinderat und Gemeindeverwaltung zu bestimmten Fragen wertvolle Hinweise für Entscheidungen geben kann.
Aus diesem Grund dient die Einwohnerversammlung nicht nur der Unterrichtung der Einwohner und Bürger, sondern trägt über die Diskussion so auch zur Entscheidungsfindung bei den zuständigen Organen der Gemeinde bei.

Es erfolgt also neben der Information der Einwohner auch eine Aussprache über Fragen der örtlichen Verwaltung. Bei dieser Aussprache können grundsätzlich nur Einwohner das Wort erhalten.

Einwohner der Gemeinde ist, wer in der Gemeinde wohnt (§13(1) GemO - Gemeindeordnung). Personen, die nicht in der Gemeinde wohnen, aber in ihrem Gebiet Grundstücke besitzen oder ein Gewerbe betreiben, haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die Einwohner, soweit sich diese aus dem Grundbesitz oder dem Gewerbebetrieb ergeben (§14(3) GemO).

Die Einwohnerversammlung ist eine jährliche Pflichtversammlung.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Währ
Ortsbürgermeister