Bericht zur Informationsveranstaltung vom 07.11.2018

Am 07.11.2018 fand für Grundstückseigentümer aus der Gemarkung Weitersburg im Foyer der Grundschule eine Informationsveranstaltung zu einem denkbaren Bodenordnungsverfahren statt.
Von Seiten der zuständigen Behörde, dem Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR) Westerwald- Osteifel wurde im Zuge eines Vortrages ein mögliches Bodenordnungsverfahren vorgestellt.

Bodenordnungsverfahren

  Vortrag Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR);  [anzeigen]

Die Voraussetzung für die Einleitung eines solchen Verfahrens ist allerdings, dass die Grundstückseigentümer die Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens auch befürworten. Eine entsprechende Akzeptanzermittlung gibt daher Klarheit, ob ein Verfahren von einer breiten Mehrheit getragen wird oder nicht. Während der Veranstaltung wurde vereinbart, dass zur Akzeptanzabfrage die

Stimmzettel bis zum 01.12.2018 im Gemeindebüro Weitersburg

abgegeben werden können.

Wie der Name schon sagt beabsichtigt man mit einem derartigen Verfahren den Boden neu zu ordnen. In Weitersburg fand noch keine Flurbereinigung statt, so dass das Kataster gut über 100 Jahre alt ist. Das sogenannte “Urkataster” hat den Nachteil, dass die Flurstücke sehr klein sind. Weiter wurde der Grundbesitz im Zuge der Realteilung immer weiter aufgesplittet bzw. es haben sich im Laufe der Jahre viele Erbengemeinschaften gebildet, die durch die ständige Weitervererbung oft auch mehr als 10 Eigentümer besitzen. Bei diesem Verfahren werden alle Grundstücke neu geordnet. Eigentumsfläche wird nach einer zuvor erfolgten Wertermittlung in Absprache mit Eigentümern wertgleich zusammengelegt.
Darüber hinaus werden die Grundstücke durch eine öffentliche Zuwegung erschlossen. Hierzu werden neue Wege angelegt und alte nicht mehr erforderliche Wege entfernt. Ebenfalls wird die Maßnahme in Einvernehmen naturschutzrechtlicher Vorgaben durchgeführt, so dass z.B. Ausgleichsflächen so angeordnet werden, dass ein hoher ökologischer Nutzen besteht. Dies aber auf der anderen Seite in Einklang mit dem Landschaftsbild und der Bewirtschaftung steht.
So wird der Grundstein gelegt mittelfristig agrarstrukturellen Belangen und Vorgaben gerecht zu werden. Die Wertigkeit der Grundstücke bei Verkauf oder Verpachtung wird durch diese Maßnahme ebenfalls erhöht.

Ein wesentlicher Teil eines Bodenordnungsverfahrens in Weitersburg stellt der Wirtschaftswegeausbau dar. Hinsichtlich des Wegenetzes sollte beachtet werden, dass sich die vorhandenen Wirtschaftswege in einem sehr schlechten Zustand befinden und in den nächsten Jahren zwingend erneuert bzw. ausgebaut werden müssen. So kann bspw. der Unterbau der aktuellen Wirtschaftswege den modernen landwirtschaftlichen Maschinen nicht mehr Stand halten. Bei der Bodenordnung werden Ausführungskosten, natürlich auch der Wegeausbau und Wegeerneuerung, zu mindestens 70% gefördert.
Außerhalb eines Bodenordnungsverfahrens und ohne diese Förderungen können Gemeinden nach Landesgesetz für die Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen wiederkehrende Beiträge erheben. Der Beitragspflicht unterliegen dann die im Außenbereich der Gemeinde gelegenen Grundstücke.
Hinsichtlich der Wirtschaftswege hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung vom 20.10.2011 beschlossen, dass vorrangig über ein Flurbereinigungsverfahren erreicht werden soll, die Wirtschaftswege im benötigten Umfang in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen. Die Ortsgemeinde erhält somit nun auch Klarheit, wie hier im nächsten Jahr weiter verfahren wird.

Die Hauptkosten des Bodenordnungsverfahrens sind die sogenannten Verfahrenskosten (Kosten der einzelnen Behörden, die bei der Durchführung des Verfahrens beteiligt sind). Diese werden zu 100 % vom Land getragen. Allein daran ist zu erkennen wie wichtig es der Landesregierung ist, den ländlichen Raum zu fördern und die Kulturlandschaft unter Berücksichtigung aller Beteiligten (Gemeinde, Eigentümer, Landwirtschaft und Umweltschutz) zu erhalten.

Auch Besucher finden durch gut ausgebaute, erschlossene Wanderwege Ihre Erholung. Hier ist ebenfalls eine Ordnung erforderlich, da viele Wanderwege über Privatbesitz verlaufen.
Ortsnahe Grundstücke werden aufgrund von Spekulationen (Baugebiet, Gewerbegebiet, Ortsrand etc.) nicht umgelegt.

Wie bereits erwähnt fließen in ein derartiges Verfahren hohe Landeszuschüsse ein. Der Landesregierung ist es wichtig, dass dies erkannt und geschätzt wird. Erst wenn die Gemeinde, die Grundstückseigentümer sowie die Bewirtschafter mehrheitlich das Verfahren wünschen ist die Landesregierung bereit ein Bodenordnungsverfahren zu bewilligen.

Die Grundstückseigentümer aus dem Plangebiet können an der Akzeptanzabfrage teilnehmen. Die ausgefüllten Fragebögen sind bis zum 01.12.2018 im Gemeindebüro oder der Verbandsgemeindeverwaltung abzugeben. Der entsprechende Fragebogen wurde im amtlichen Mitteilungsblatt in der Ausgabe 42/2018 veröffentlicht. Leere Fragebögen erhalten Sie im Gemeindebüro oder auf der Internetseite www.weitersburg.de. Auf der Internetseite ist darüber hinaus auch noch der Vortrag des DLR von der Eigentümerversammlung vom 07.11.2018 eingestellt.

Von Seiten der Ortsgemeinde wird das Bodenordnungsverfahren befürwortet. Aufgrund der großen Nachfrage von Gemeinden zu Bodenordnungsverfahren (z.Zt. 40 Anfragen am DLR) und einer Abarbeitung von 1 - 1,5 Verfahren pro Jahr ist bei einer fehlenden Akzeptanz ein Verfahren für die nächsten 25 - 30 Jahren ausgeschlossen.

  Einladung zur Infoveranstaltung Bodenordnung und Stimmzettel  [anzeigen]

Jochen Währ
Ortsbürgermeister