Winterdienst und Reinigungspflicht auf den Ortsstraßen
- Details
- Veröffentlicht: Sonntag, 17. Januar 2016 00:00
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Der Winter hat uns am Wochenende erreicht und damit auch glatte Straßen und Wege. Einhergehend damit erreichen mich auch wieder Nachfragen und Beschwerden hinsichtlich glatter Straßen. Ich möchte Ihnen hiermit versichern, dass die Ortsgemeinde sogar über die geltende Satzung über die Reinigung öffentlicher Strassen der Ortsgemeinde Weitersburg hinaus ihr Möglichstes unternimmt besondere Gefahrenstellen zu entschärfen. Das geht allerdings nur mit Unterstützung der Bürger, die auch ihr Fahrverhalten den winterlichen Gegebenheiten entsprechend anpassen müssen um keine Personen zu gefährden.
Hinweisen möchte ich auf die erwähnte Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Weitersburg. Die auf den innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen und Wege geltenden Reinigungspflichten tragen hier die Grundstückseigentümer.
Was dies für Schneeräumung und Streuen bedeutet möchte ich gerne auszugsweise zitierend mit dem §6 und §7 der Satzung erläutern: