HaushaltInformationen zur Haushaltsplanung der Ortsgemeinde

Ergebnishaushalt

Der Haushaltsplan untergliedert sich in Finanzhaushalt und Ergebnishaushalt.

Dabei umfasst der Ergebnishaushalt die Aufwendungen und Erträge im Haushaltsjahr. Hier stellen die Aufwendungen den wertmäßigen (zahlungs- und nichtzahlungswirksamen) Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen (Ressourcenverbrauch) eines Haushaltsjahres dar und die Erträge entsprechend den zahlungs- und nichtzahlungswirksamen Wertzuwachs (Ressourcenaufkommen).

Die Ausgeglichenheit des Ergebnishaushalts ist im doppischen Haushaltsrecht das primäre Kriterium für das Erreichen des Haushaltsausgleichs. Zugleich gilt die Ausgeglichenheit von Erträgen und Aufwendungen auch als Konkretisierung des Grundsatzes der Generationengerechtigkeit.