Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Weitersburg am 14.09.2017

Ortsbürgermeister Währ begrüßte nach der Eröffnung Herrn Verbandsbürgermeister Pretz, Frau Stein und Herrn Rösch von der Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Hicking vom Planungsbüro Hicking, Frau Weber vom Büro Fassbender-Weber-Ingenieure PartGmbB, die Beigeordneten und anwesenden Einwohner sowie die anwesenden Ratsmitglieder.
Der Vorsitzende stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und Beschlussfähigkeit gegeben war.

TOP 1 - Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Einwohnerfragen gestellt.

TOP 2 - Vorstellung Zwischenergebnisse Dorfmoderation

2016 hat der Ortsgemeinderat beschlossen, dass Planungsbüro Hicking mit der Durchführung der Dorfmoderation zu beauftragen.
Das Planungsbüro hat von den zu bearbeitenden Bausteinen für die Durchführung der Dorfmoderation bereits wesentliche Leistungen erbracht (Auftaktveranstaltung, Workshops, Bürgerbefragung, Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Vereinen, Vorentwurf Leitbild usw.). Frau Hicking stellte die Zwischenergebnisse der Dorfmoderation im Rahmen der Ratssitzung vor. Die Vorstellung in der Ratssitzung sollte auch zur Weitergabe dieser Informationen dienen, um evtl. schon in den nächsten Sitzungsrunden weitere Beschlüsse fassen zu können. So wurden auch die nächsten Termine angekündigt mit bspw. eine Bürgerversammlung am 24.10.2017 mit Zusammenfassung der Maßnahmenschwerpunkte.

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Präsentation zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 3 - 2. Änderung des Bebauungsplans “Abschnitt II”, Teilbereich “Zwischen Ringstraße und Gartenstraße”: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB; Wechsel des Verfahrens

Den Vorsitz übernahm der 1. Ortsbeigeordnete Klaus Schwenkmezger.

In seiner Sitzung vom 24.05. nahm der Ortsgemeinderat den Entwurf der 2. Änderung an und beschloss die Offenlage sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, welche vom 20.06.2017 bis 21.07.2017 durchgeführt wurde. Die eingegangenen Stellungnahmen werden anhand der beigefügten Einzelbeschlüsse gewürdigt. Besonders hervorzuheben ist dabei die Stellungnahme der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, deren Auffassung nach das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB aufgrund der als zu umfangreich angesehenen Änderungen nicht angewendet werden könne. Dies hat zur Folge, dass ein Wechsel des Verfahrens notwendig ist.

Frau Weber, Ingenieurbüro Fassbender-Weber, erläuterte die Angelegenheit und beantwortete die Fragen der Ratsmitglieder.

Beschluss:
Der Hinweis zur Archäologie wird, wie in der Würdigung vorgeschlagen, geändert.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

Beschluss:
Der Hinweis zum Baugrund wird, wie in der Würdigung vorgeschlagen, ergänzt. Tiefergehende Untersuchungen seitens der Gemeinde sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

Beschluss:
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes “Abschnitt 11"für den Teilbereich "Zwischen der Ringstraße und Gartenstraße” wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches bleibt unverändert.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

Beschluss:
Der Bebauungsplan wird um einen Hinweis zum Schallschutz, wie in der Würdigung vorgeschlagen, ergänzt. Tiefergehende Untersuchungen seitens der Gemeinde sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

Beschluss:
An der Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung von maximal 1 auf 2 Vollgeschosse für Gebäude talseitig der Ringstraße in Kombination mit der Festsetzung der Höhe der baulichen Anlagen auf maximal 9,5 m über Straße wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

Beschluss:
Die maximale zulässige Anzahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude wird in der Gartenstraße mit 3 festgesetzt. Für die Grundstücke mit Bestandsgebäuden mit derzeit schon 4 Wohneinheiten bleibt die Festsetzung bei maximal 4 Wohneinheiten pro Wohngebäude.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

Beschluss:
Die maximale zulässige Anzahl von Wohneinheiten pro Wohngebäude wird in der Straße “Am Sonnenberg” mit 3 festgesetzt. Für das Grundstück mit dem Bestandsgebäude mit derzeit schon 6 Wohneinheiten bleibt die Festsetzung bei maximal 4 Wohneinheiten pro Wohngebäude.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

Gesamtbeschluss:
Mit dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans “Abschnitt 11” 2. Änderung Teilbereich “Zwischen Ringstraße und Gartenstraße” gemäß den zuvor gefassten Einzelbeschlüssen sind die Beteiligungsverfahren gem. § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 (Offenlage) und 4 Abs. 2 (Behörden) BauGB durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die beiden Verfahren mit den geänderten Entwurfsunterlagen durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 4 - Ausbau der Keltrisstraße und der Straße “Am Sonnenberg” in Weitersburg; hier: Beschluss der Planung als Grundlage für den Förderantrag

Zum Tagesordnungspunkt wurde Herr Klabautschke vom gleichnamigen Ingenieurbüro begrüßt.
Den Vorsitz übernahm der 1. Ortsbeigeordnete Klaus Schwenkmezger.

Der Ortsgemeinderat Weitersburg hatte das Ingenieurbüros Klabautschke, Koblenz, mit den Ingenieurleistungen zum Ausbau der Keltrisstraße und der Straße „Am Sonnenberg“ beauftragt.
Da hierzu für den Gemeindeanteil Mittel aus dem I-Stock beantragt werden sollen, muss der Förderantrag bis zum 15.10.2017 gestellt werden.
Herr Klabautschke erläuterte die Angelegenheit und beantwortete die Fragen der Ratsmitglieder.

Beschluss:
Die Entwurfsplanung zum Ausbau der Keltrisstraße und der Straße “Am Sonnenberg” in Weitersburg wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Auf dieser Grundlage werden für den Gemeindeanteil Mittel aus dem I-Stock beantragt.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 5 - Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Grenzhausener Straße

Ende 2015 wurde die neue Straße „Auf`m Bungert“ hergestellt. Seitdem wird sie von den Bewohnern des nördlichen Teils von Weitersburg als Zuwegung zur Schule, Kindergarten und Sportplatz genutzt. Um zur Straße zu kommen muss die Grenzhausener Straße gequert werden. Damit die sichere Überquerung ermöglicht wird, wurde seitens der SPD – Fraktion im Oktober 2016 ein Antrag für einen Fußgängerüberweg gestellt.
Nach einem Termin vor Ort sowie mehreren Besprechungen mit dem LBM Cochem – Koblenz wurde folgendes festgestellt: Einem Zebrastreifen sowie einem offiziellen Fußgängerüberweg kann seitens des LBM nicht zugestimmt werden. Ein Fahrbahnteiler ist aufgrund der Platzverhältnisse und Zufahrten nicht möglich. Als mögliche Lösung bliebe nur eine geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme mit Fahrbahneinengungen.
Nach Erläuterung des aktuellen Sachverhaltes durch den Vorsitzenden und Beratung soll bis zur nächsten Sitzungsrunde die Verwaltung beim LBM nachfragen, ob die Möglichkeit besteht einen Teilbereich der Grenzhausener Straße auf eine 30-Zone zu reduzieren und diese zusätzlich mit Schwellen zu versehen.

TOP 6 - Zustimmung zur Neufassung der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Vallendar/Weitersburg

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Weitersburg stimmt der Neufassung der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Vallendar / Weitersburg zu.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 7 - Neuabschluss eines Strom-Konzessionsvertrags; hier: Verfahrenseinleitung

Beschluss:
Es wird beschlossen, den bestehenden Strom-Konzessionsvertrag mit der Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz (EVM) zum 31.12.2019 auslaufen zu lassen. Beabsichtigt ist ein Neuabschluss mit einer Laufzeit von 20 Jahren, beginnend am 01.01.2020. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu die entsprechenden Schritte vorzunehmen.

Für den Fall, dass mehrere Energieversorgungsunternehmen sich um die Neukonzessionierung bemühen, wird die Verbandsgemeinde gebeten, die Kosten für eine entsprechende rechtliche Begleitung vorsorglich für alle Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde in den jeweiligen Haushalten für das Jahr 2018 aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 8 - Mitteilungen

  • Baumkontrollen auf Verkehrssicherheit 2017
  • Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Weitersburg für die Haushaltsjahre 2012-2015; Prüfbericht
  • Geschädigter Gehweg Ringstraße 78 und 78 a in Weitersburg

TOP 9 - Anfragen

Schriftliche Anfragen lagen nicht vor. Mündliche Anfragen wurden beantwortet bzw. werden weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Währ
Ortsbürgermeister