Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Weitersburg am 23.08.2018

Ortsbürgermeister Jochen Währ begrüßte nach der Eröffnung den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Herrn Fred Pretz, Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung Herrn Rosenzweig, Herrn Rösch und die Schriftführerin Frau Schmitz, die Beigeordneten und die Ratsmitglieder sowie die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Der Vorsitzende stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und Beschlussfähigkeit gegeben war.

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde Herr Franz-Josef Urwer, in Würdigung der Verdienste um das Gemeinwesen, für seine 35 jährige Tätigkeit als Ratsmitglied der Ortsgemeinde Weitersburg geehrt.

TOP 1 - Einwohnerfragestunde

Fragen zu Geschwindigkeitskontrollen im Ort wurden beantwortet oder zur Klärung an die Verwaltung weitergeleitet.

TOP 2 - Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Weitersburg zum 31.12.2017

Wegen Ausschließungsgründen nach §22 GemO nahmen Herr Klaus Schwenkmezger und Ortsbürgermeister Währ nicht an der Beratung teil. Der Beigeordnete Herr Sascha Lagenstein übernahm den Vorsitz.
Frau Lauterberg verlas als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses den Prüfbericht.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss mit allen Bestandteilen zum 31.12.2017.

Festgestellt werden:

1. Im Ergebnishaushalt

 der Gesamtbetrag der Erträge auf                               2.679.017,46 €
 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                          2.950.692,79 €
                                                                ______________
 Jahresergebnis                                                 - 271.675,33 €

2. Im Finanzhaushalt

 die ordentlichen Einzahlungen auf                              2.462.507,35 €
 die ordentlichen Auszahlungen auf                              2.345.034,72 €
                                                                ______________
 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                 117.472,63 €

 die außerordentlichen Einzahlungen auf                                 0,00 €
 die außerordentlichen Auszahlungen auf                                 0,00 €
                                                                ______________
 Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                  0,00 €

 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                   363.998,84 €
 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                    67.913,56 €
                                                                ______________
 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf    296.085,38 €

 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                  -49.111,83 €
 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                  365.794,80 €
                                                                ______________
 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  -414.906,63 €

 Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern                           33.194,58 €
 Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern                           31.845,96 €
                                                                ______________
 Saldo aus durchlaufenden Geldern                                   1.348,62 €

 der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf                          2.859.700,87 €
 der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf                          2.859.700,87 €
                                                                ______________
 Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf             0,00 €

Das Eigenkapital der Ortsgemeinde Weitersburg hat sich zum Bilanzstichtag 31.12.2017 von 10.679.897,49 € um dem Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von -271.675,33 auf 10.408.222,16 € vermindert.

Dem Ortsbürgermeister und den ihn vertretenden Ortsbeigeordneten wird gem. § 114 Abs.1 GemO und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses für die ordnungsgemäße Geschäftsführung im Haushaltsjahr 2017 Entlastung erteilt.

Gemäß Ziffer 1 Verwaltungsvorschrift zu § 114 GemO wird ebenfalls dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den ihn vertretenden Beigeordneten für die Ausführung des Haushaltsplanes im Rahmen des § 68 GemO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 3 - Entscheidung über die Einleitung eines Bodenordnungsverfahrens (Flurbereinigung); hier: Vorstellung des Verfahrens

Inder öffentlichen Sitzung des Bau- sowie Hauptausschusses am 09.08.2018 wurde das Verfahren zur Einleitung eines Bodenordnungsverfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz in der Gemarkung Weitersburg durch das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel vorgestellt.
Das Einleiten des Verfahrens stand nun zum Beschluss.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat befürwortet die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens in der Gemarkung Weitersburg.

Die Verwaltung wird beauftragt beim Dienstleistungszentrum Westerwald-Osteifel (DLR) die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens Weitersburg zu beantragen. Die weiteren Verfahrensschritte sollen möglichst zeitnah eingeleitet werden.

Abstimmungsergebnis: 15 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 4 - 3. Änderung des Bebauungsplans “Abschnitt II”, Teilbereich “Auf dem Sand”: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren nach §§ 3 (2) & 4 (2) BauGB; Wechsel des Verfahrens und Wiederholung der Offenlage nach §§ 3 (2) & 4 (2) BauGB

Einzelbeschlüsse:
1. Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Beschluss: Der Hinweis zur Archäologie wird, wie in der Würdigung vorgeschlagen, geändert.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja; 0 Nein; 1 Enthaltung - einstimmig angenommen

2. Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau
Beschluss: Der Hinweis zum Baugrund wird, wie in der Würdigung vorgeschlagen, ergänzt. Tiefergehende Untersuchungen seitens der Gemeinde sind nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja; 0 Nein; 1 Enthaltung - einstimmig angenommen

3. Stellungnahme der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz -Bauaufsicht -
Beschluss: Die 3. Änderung des Bebauungsplans “Abschnitt II”, Teilbereich “Auf dem Sand” wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs bleibt unverändert.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja; 0 Nein; 1 Enthaltung - einstimmig angenommen

4. Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität
Beschluss: Der Bebauungsplan wird um einen Hinweis zum Schallschutz, wie in der Würdigung vorgeschlagen, ergänzt. Tiefergehende Untersuchungen seitens der Gemeinde sind nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja; 0 Nein; 1 Enthaltung - einstimmig angenommen

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Anpassung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Abschnitt II“ 3. Änderung Teilbereich „Auf dem Sand“ gemäß den zuvor gefassten Einzelbeschlüssen zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB.

Das Bauleitplanverfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB fortgeführt. Die Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB ist zu wiederholen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage und Beteiligung zeitnah durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja; 0 Nein; 1 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 5 - Ersterschließung des Wirtschaftsweges entlang der Autobahn (Auf dem Ohlbrücker); (Zuwegung zur Grillhütte)

Die FWG-Fraktion begründete nochmals ihren Antrag zur Prüfung einer Ersterschließungsmaßnahme des genannten Wirtschaftsweges im Wohnbereich entlang der Autobahn, beginnend an der Humboldtstraße.
Da weitere Fragestellungen und offene Fragen bestanden wurden die Fraktionen gebeten diese, für die nächste Gremienfolge, schriftlich einzureichen.

Beschluss:
Die erneuten Fragestellungen der Fraktionen sollen beantwortet werden. Die Angelegenheit wird in die nächste Gremienfolge vertagt.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 6 - Vergabe von neuen Stromkonzessionsverträgen; hier: Zustimmung zu den vorgelegten Auswahlkriterien und zum weiteren Verfahren

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Weitersburg beschließt die anliegenden Wertungskriterien als Grundlage für das weitere Vergabeverfahren zum Abschluss neuer Stromkonzessionsverträge. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der beauftragten Kanzlei die weiteren Schritte vorzunehmen und nach Auswertung der Angebote einen Vergabevorschlag zu unterbreiten.

Abstimmungsergebnis: 15 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 7 - Dorferneuerungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz; Antrag der Ortsgemeinde Weitersburg zur Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt (IMS-Gemeinde)

Zur Realisierung der in der Dorfmoderation genannten Punkte besteht für die Ortsgemeinde Weitersburg die Möglichkeit, einen Antrag zur Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt (IMS-Gemeinde) zu stellen.
Mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde werden vom Land während des Zeitraums der Anerkennung Fördermittel für die Umsetzung öffentlicher und privater Maßnahmen vorrangig zur Verfügung gestellt.

Beschluss:
Die Ortsgemeinde Weitersburg beantragt im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms des Landes Rheinland-Pfalz die Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt für das Folgejahr 2019. Mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde möchte die Ortsgemeinde ihre bisherigen Aktivitäten in der Dorferneuerung verstärken sowie die Dorfgemeinschaft weiter aktiv beteiligen.

Abstimmungsergebnis: 15 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 8 - Betreuende Grundschule -Überprüfung des Angebotes

An der Peter-Friedhofen-Grundschule wird seit Jahren eine Betreuung auf der Grundlage der „Hinweise zur Einrichtung von Betreuungsangeboten an Grundschulen“ des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend angeboten.
Die Betreuungszeiten sind täglich von 12.00 Uhr – 14.00 Uhr. Die Kosten belaufen sich auf 30,- für das 1. Kind und für 10 von 12 Monaten.
Erstmalig gab es im letzten Jahr eine Warteliste von 3 Kindern, in diesem Jahr sind es derzeit 5 Kinder. Bei Einrichtung einer 2. Gruppe würden Personalkosten von rd. 20.000 € je Schuljahr entstehen. An Elternbeiträgen würde bei 5 Kindern lediglich ein minimaler Teil der Kosten abgedeckt.
Dies würde einen weiteren Zuschuss durch die Ortsgemeinde von annähernd 17.000 € bedeuten, zusätzlich zu dem bisherigen Zuschuss von 13.000 €. Eine Mitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung bezüglich des Beratungsgegenstands wurde vorgetragen. Der Beschluss soll möglichst direkt umgesetzt werden.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt als Kriterium für die Vergabe von Plätzen in der Betreuenden Grundschule ab dem Schuljahr 2019/2020 auch die nachgewiesene Berufstätigkeit heranzuziehen.
Ferner wird beschlossen, zwei zeitversetzte einstündige Betreuungsgruppen zu erstellen, mit entsprechend angepasster Vereinbarung und Kostensatz. Der Ortsgemeinde entstehen keine Zusatzkosten.

Abstimmungsergebnis: 15 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 9 - Vergabe einer bautechnischen Machbarkeitsstudie zum Projekt “Wohnen im Alter”

Im Rahmen der Dorfmoderation ist deutlich geworden, dass auch in Weitersburg die Projektidee seniorengerechten Gemeinschafts-Wohnens auf Nachfrage stößt. Für das Abklären, ob ein solches Projekt “Wohnen im Alter” in Weitersburg möglich wäre, wurden verschiedene Standorte auf ihre Machbarkeit und Verfügbarkeit hin untersucht.
Das alte Pfarrhaus in der Friedhofstraße hat hierbei die beste Qualifikation zugesprochen bekommen wobei dies – mit Zustimmung der Kirchengemeinde – nun im Rahmen einer Machbarkeitsstudie auf die Umsetzung einer solchen Einrichtung hin untersucht werden soll.

Beschluss:
Es wird beschlossen, das Architekturbüro Fries, Vallendar, mit dem Erstellen einer Machbarkeitsstudie wie im Angebot vom 18.07.2018 beschrieben zum Brutto-Gesamtpreis in Höhe von 9.924,60 € zu beauftragen. Die Deckung erfolgt aus Mitteln der HhSt. 5.4.1.1.523380.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja; 2 Nein; 2 Enthaltung - mehrheitlich angenommen

TOP 10 - Grundschule Weitersburg; hier: Vergabe Architektenleistungen, Kelleraußenwand

In den letzten Jahren drang bei Starkregenfällen vermehrt Wasser im Kellergeschoss ein. Es wurde festgestellt, dass zum Teil die Außenwand nicht mit einem Schwarzanstrich versehen ist.
Aufgrund des Alters des Schulgebäudes dringt nun vermehrt an mehreren Stellen im Bereich Kelleraußenwand Regenwasser ein.
Es ist geplant, dass die Abdichtungsmaßnahme dem Gremium vorgestellt und zur Ausschreibung frei gegeben wird. Die öffentliche Ausschreibung kann noch im diesen Jahr erfolgen, sodass spätestens in den Sommerferien 2019 die Arbeiten ausgeführt werden können.

Beschluss:
Es wird beschlossen, mit den Architektenleistungen für die Kelleraußenwandabdichtung das Architekturbüro Follmann, Am Rheineck 23, 56182 Urbar, gemäß Angebot vom 07.06.2018 mit einer Honorarsumme in Höhe von 19.596,48 € brutto zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis: 15 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 11 - Mitteilungen

  • Zahl der Gemeinderäte ist an Einwohnerzahl gekoppelt. Zum Stichtag, 30. Juni, betrug die Anzahl der Einwohner mit Hauptwohnung 2481. (Einwohnerzahl gesamt zum 31.07.18: 2539 - Quelle: Stat. Landesamt). Dementsprechend sind bei den Kommunalwahlen 2019 weiterhin 16 Ratsmitglieder zu wählen.
  • Erschließung Baugebiete “Auf’m Bungert” und “Ober der Heege”. Mitteilung zur Endabrechnung der Erschließungsbeiträge
  • Anmerkung aus der vergangenen Gemeinderatssitzung bezüglich Gehwegfugen
  • Neuer Friedhof - Freianlagenplanung
  • Schiedsamtsbezirk 16 (VG Vallendar)
  • Ausschreibung von Reinigungsleistungen
  • Baumkontrollen 2018
  • Zuwendungen aus dem Investitionsstock 2018
  • Holzvermarktung des gemeindlichen Holzes
  • Linienbusverkehr, Linie 462 (ohne Anbindung Weitersburg)
  • Überprüfung der zulässigen Geschwindigkeit in der K80 und K81 im Ort

TOP 12 - Anfragen

Schriftliche Anfragen lagen nicht vor. Mündliche Anfragen wurden beantwortet bzw. wurden weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Währ
Ortsbürgermeister