Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Weitersburg am 30.01.2020

Ortsbürgermeister Jochen Währ begrüßte nach der Eröffnung die Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung Frau Hürter, Herrn Rosenzweig, Herrn Rösch und die Schriftführerin Frau Wischnath, die Beigeordneten und die Ratsmitglieder sowie die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Der Vorsitzende stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und Beschlussfähigkeit gegeben war.

TOP 1 - Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Einwohnerfragen gestellt.

TOP 2 - Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020

Gemäß Gemeindeordnung (GemO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung. Diese wird nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat der Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Mayen-Koblenz) zur Genehmigung vorgelegt. Nach erfolgter Genehmigung wird sie öffentlich bekannt gemacht und tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Der Haushaltsentwurf 2020 wurde dem Ortsgemeinderat erstmals in öffentlicher Sitzung am 11.12.2019 vorgestellt und eingebracht.
Hinsichtlich der Steuersätze ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen. Die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer haben sich nicht verändert. Die Hundesteuer blieb ebenfalls unverändert.

Die wichtigsten Auszahlungen im Entwurf stellen die Kreisumlage mit 1.054.400 € und die Verbandsgemeindeumlage mit 836.010 € dar.

Die größten Aufwendungen im Investitionsbereich sind im Wesentlichen:

Planungskosten Erweiterung KiTa                      150.000 €  
Umgestaltung Friedhof                                150.000 €  
Planungskosten Erweiterung Grundschule                80.000 €  
Ausbau "Hauptstr. u. Alte Vallendarer Straße"         50.000 €  

Die wichtigsten Unterhaltungsmaßnahmen:

Sanierung Leichenhalle                               160.000 €  
Planung Sanierung Schulsporthalle                     50.000 €  
Sanierung Schulhof                                    45.000 €  
Sanierung Wege - Parkanlage Peter-Friedhofen-Denkmal  20.000 €  
Neubau Boden Grillhütte                               13.000 €  
Sanierungmaßnahmen Gemeindehaus                       11.200 €  

Ergeben haben sich Änderungen der Verwaltung im Zahlenwerk gegenüber dem vorgestellten Haushaltsentwurf zu folgenden Punkten:

  • Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage + 2.700 €
  • Breitbandausbau Gewerbegebiet + 11.500 €
  • Beschaffung eines Defibrillators + 5.200 €

Ergeben haben sich aus den Beratungen in den Ausschüssen und den Haushaltsreden Einzelabstimmungen zu folgenden Punkten:

  • CDU - Instandsetzung Heiligenhäuschen + 2.000 €
    Abstimmungsergebnis: 17 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

  • CDU - Eingangstor Spielplatz Staffelstück + 500 €
    Hier wurde nach kurzer Diskussion die beantragten 500 € ergänzt um 1000 € für gleichermaßen Eingangstore Spielplatz Gartenstraße auf + 1.500 €
    Abstimmungsergebnis: 16 Ja; 0 Nein; 1 Enthaltung - einstimmig angenommen

  • CDU - Sonnenschirm Grillhütte + 500 €
    Abstimmungsergebnis: 17 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

  • CDU - Abfallbehälter für Ruhebänke + 800 €
    Abstimmungsergebnis: 17 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

  • CDU - Streichung Bebauungsplan Gewerbegebiet - 33.000 €
    Abstimmungsergebnis: 7 Ja; 10 Nein; 0 Enthaltung - mehrheitlich abgelehnt

  • FWG - Verkehrsplanung Konzept + 10.000 €
    Abstimmungsergebnis: 17 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

  • FWG - Umwelt- Pflegemaßnahmen + 10.000 €
    Abstimmungsergebnis: 17 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

  • FWG - Plakat- und Werbetafel + 5.000 €
    Abstimmungsergebnis: 9 Ja; 7 Nein; 1 Enthaltung - mehrheitlich angenommen

  • FWG - Planung Sanierung Turnhalle + 100.000 €
    Abstimmungsergebnis: 16 Ja; 0 Nein; 1 Enthaltung - einstimmig angenommen

  • FWG - Material Wochenmarkt + 1.000 €
    Abstimmungsergebnis: 17 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Weitersburg beschließt gemäß § 97 Abs. 2 S. 1 GemO folgende Haushaltssatzung:

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Weitersburg für das Haushaltsjahr 2020 vom ______________

Der Gemeinderat hat am 30.01.2020 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland‑Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen‑Koblenz als Aufsichtsbehörde vom ___________ bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf                                   2.838.140 €  
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                              3.825.200 €  
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf                         -987.060 €  

*(ohne Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen = 1.200 €)

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf                                   2.582.740 €  
die ordentlichen Auszahlungen auf                                   3.327.500 €  
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                 -744.760 €  

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                         91.900 €  
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                        491.500 €  
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf    -399.600 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                     1.282.460 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                       138.100 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  1.144.360 €

die Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern                             9.830 €
die Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern                             9.830 €
der Saldo aus durchlaufenden Geldern                                        0 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf                               3.957.100 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf                               3.957.100 €
die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf              0 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Zinslose Kredite auf                                                        0 €
Verzinste Kredite auf                                                 399.600 €
Zusammen auf                                                          399.600 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 670.000 €. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 670.000 €.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf                                                      300 v.H.
Grundsteuer B auf                                                      365 v.H.
Gewerbesteuer auf                                                      365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund                                                       70 €
für den zweiten Hund                                                      90 €
für jeden weiteren Hund                                                  100 €
für den ersten gefährlichen Hund                                         384 €
für den zweiten gefährlichen Hund                                        864 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund                                   1.344 €

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 10.300.881,41 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2019 beträgt 9.535.921,41 € und zum 31.12.2020 8.548.861,41 €.

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. des Haushaltssatzes, höchstens 2.600 € überschritten sind.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 3 - “Gewerbegebiet Grenzhausener Straße”: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.03.1988 sowie Aufstellung des Bebauungsplanes “Gewerbegebiet Grenzhausener Straße, Teilbereich West” gem. § 2 (1) BauGB

Mit Schreiben vom 30.09.2019 hat die FWG-Fraktion die Aufstellung des Bebauungsplans “Grenzhausener Straße – Teilbereich West” beantragt. Aufgebaut werden soll auf den Beschluss vom 08.03.1988, aus dem bereits der fertig gestellte Teilbereich Ost hervorging.
Grundsätzlich erachtet die Verwaltung den angedachten Ansatz, dass der angestrebte Bebauungsplan das Gesamtareal inklusive der bereits bebauten Flächen umfassen soll, als sehr sinnvoll. So ist die Möglichkeit eines städtebaulich sinnvollen Gesamtkonzeptes gewährleistet und möglichen Konflikten durch die Gewerbegebietsausweisung kann frühzeitig begegnet werden
Die Verwaltung hat hinsichtlich der beantragten Vorgehensweise und Planinhalte Anpassungen empfohlen, zur Erneuerung des Aufstellungesbeschlusses und Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets, die in den Beschluss eingearbeitet wurden.

Beschluss:

1. Der Aufstellungsbeschluss vom 08.03.1988 zum „Gewerbegebiet Grenzhausener Straße“ für den verbleibenden Geltungsbereich gemäß Beschluss zur Teilung des Plangebietes vom 10.09.1998 wird aufgehoben.

2. Der Ortsgemeinderat beschließt gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans “Gewerbegebiet Grenzhausener Straße, Teilbereich West” gemäß dem beigefügten Geltungsbereich. Planziel ist die Entwicklung eines Gewerbegebietes unter Einbeziehung der bereits bestehenden Bebauung in diesem Bereich. Für die ehemalige landwirtschaftlich genutzte Bebauung im Süden des Geltungsbereiches wird ein Mischgebiet vorgesehen. Entlang der westlich angrenzenden Wohnbebauung soll als Puffer möglichst ein eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung soll der gewerbliche und landwirtschaftliche Fahrzeugverkehr durch eine neue Straße erfolgen, um die Straße “Am Römergrund” nicht mehr zu belasten.

Die Verwaltung wird damit beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zeitnah ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja; 7 Nein; 0 Enthaltung - mehrheitlich angenommen

TOP 4 - Antrag der FWG Weitersburg vom 25.11.2019; hier: Satzung der Ortsgemeinde Weitersburg über den Nachweis von Stellplätzen

Mit Schreiben vom 25.11.2019 beantragt die FWG-Fraktion die Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Weitersburg über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen in eine Satzung über den Nachweis von Stellplätzen.

Beschluss:
Der Antrag wird zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 5 - Spendenregelung nach § 94 Abs. 3 GemO

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO der Annahme einer Spende für die Dorfplatz Scheune Weitersburg in Höhe von 1.000 Euro zu.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 6 - Mitteilungen

  • Ergebnisse Gewerbesteuer 2018-2013
  • Fragen der FWG-Fraktion bezüglich Schreiben d. Ministeriums an ADD im Haushaltsentwurf 2020
  • Haushalt 2020 Dorferneuerung
  • Straßenbeleuchtung in den Stichstraßen der Ringstraße
  • Sachstand Breitbandausbau
  • Information Hochfrequenzanlage und 5G
  • Parksituation in der nördlichen Ringstraße
  • Anfrage der FWG-Fraktion “Modulare Gebäudelösung Erweiterung KiTa”
  • WohnPunkt RLP - Wohnen mit Teilhabe

TOP 7 - Anfragen

Schriftliche Anfragen lagen nicht vor. Mündliche Anfragen wurden beantwortet bzw. weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Währ
Ortsbürgermeister