Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Weitersburg am 03.09.2020

Ortsbürgermeister Jochen Währ begrüßte nach der Eröffnung den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Herrn Fred Pretz, die Vertreterinnen und Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung, Herrn Ternes und Frau Marquardt vom Architekturbüro Ternes, die Beigeordneten und die Ratsmitglieder sowie die anwesenden Bürgerinnen und Bürger.
Der Vorsitzende stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und Beschlussfähigkeit gegeben war und verwies auf die Regelungen und Auflagen aufgrund der CORONA Situation.

TOP 1 - Einwohnerfragestunde

Es wurde eine Einwohnerfrage bezüglich Parkplatzsituation in der Bendorfer Straße beantwortet.

TOP 2 - Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Aufstockung der Grundschule Weitersburg

Am 14.11.2019 ermächtigten der Bau- und Hauptausschuss den Ortsbürgermeister, das Architekturbüro Ternes mit ergänzenden Machbarkeitsuntersuchungen zum bereits vorhandenen Auftrag bezüglich der Kita zu beauftragen. Dies erfolgte am 28.11.2019.
Für eine qualifizierte Bearbeitung musste sodann eine statische Überprüfung des Gebäudes erfolgen, um eine Aufstockung sicher planen zu können. Hiermit wurde ein Fachbüro am 13.01.2020 beauftragt. Am gleichen Tag wurde die Materialprüfungs- und Versuchsanstalt Neuwied mit zusätzlich erforderlichen Schadstoffuntersuchungen beauftragt.
Ende März lagen positive Ergebnisse zur Statik vor, die Schadstoffuntersuchung wurde im Mai abgeschlossen.

Unter Einschluss der Ergebnisse der Fachbüros, lag nun die Machbarkeitsstudie zur Grundschul-Aufstockung vor und Herr Ternes stellte anhand einer Präsentation die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vor. Im Anschluss wurden die Fragen der Ratsmitglieder beantwortet.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Machbarkeitsstudie des Architekturbüro Ternes als Grundlage für die weiteren Planungen anzunehmen.
Folgende Aspekte / Anregungen sollen im weiteren Planungsverfahren noch geprüft bzw. eingearbeitet werden:

  • Förderdetails mit der ADD besprechen und erfragen.

Abstimmungsergebnis: 14 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Pfarrheim Weitersburg; hier: Aufhebungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB

Der Ortsgemeinderat Weitersburg hat in seiner Sitzung am 10.02.2000 (BV Weitersburg/1999/0029) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Pfarrheim Weitersburg“ gefasst.
Planziel war die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit 2-3 neuen Bauplätzen sowie der Fläche für den Neubau eines Pfarrheims.

Die mit dem Aufstellungsbeschluss verfolgte Zielstellung wurde bereits teilweise im Verfahren nach § 34 BauGB umgesetzt. So wurde der Neubau des Pfarrheims im Jahr 2000 durchgeführt.

Eine verfahrenstechnische Weiterführung ist seitdem nicht erfolgt. Seitens der Verwaltung wurde daher nun die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vorgeschlagen.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Weitersburg beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 10.02.2000 (BV Weitersburg/1999/0029) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Pfarrheim Weitersburg. Der Geltungsbereich ist in der Anlage durch eine fett gedruckte Linie markiert.
Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zeitnah bekanntzugeben.

Abstimmungsergebnis: 0 Ja; 12 Nein; 2 Enthaltung - einstimmig abgelehnt

TOP 4 - Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Weitersburg zum 31.12.2019

Der Vorsitzende gab einen kurzen Überblick über die Entwicklung des Haushaltes bis zum 31.12.2019. Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Lauterberg, berichtete von der Rechnungsprüfung.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß §114 Absatz 1 Satz1 GemO den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss mit allen Bestandteilen zum 31.12.2019.

Festgestellt werden:

1. Im Ergebnishaushalt

 der Gesamtbetrag der Erträge auf                               3.306.656,52 €
 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                          3.483.180,39 €
                                                                ______________
 Jahresergebnis                                                 - 176.523,87 €

2. Im Finanzhaushalt

 die ordentlichen Einzahlungen auf                              2.808.198,88 €
 die ordentlichen Auszahlungen auf                              2.821.592,98 €
                                                                ______________
 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                - 13.394,10 €

 die außerordentlichen Einzahlungen auf                                 0,00 €
 die außerordentlichen Auszahlungen auf                                 0,00 €
                                                                ______________
 Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                  0,00 €

 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                   142.130,82 €
 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                   254.830,26 €
                                                                ______________
 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  - 112.699,44 €

 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                  284.678,23 €
 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                  159.054,04 €
                                                                ______________
 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf   125.624,19 €

 Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern                           15.951,46 €
 Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern                           15.482,11 €
                                                                ______________
 Saldo aus durchlaufenden Geldern                                     469,35 €

 der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf                          3.250.959,39 €
 der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf                          3.250.959,39 €
                                                                ______________
 Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf             0,00 €

Das Eigenkapital der Ortsgemeinde Weitersburg hat sich zum Bilanzstichtag 31.12.2018 von 10.300.881,41 € um den Jahresfehlbetrag 2019 von - 176.523,87 € auf 10.124.357,54 € vermindert.

Dem Ortsbürgermeister und den ihn vertretenden Ortsbeigeordneten wird gem. § 114 Abs.1 GemO und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses für die ordnungsgemäße Geschäftsführung im Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.

Gemäß Ziffer 1 VV zu § 114 GemO wird ebenfalls dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den ihn vertretenden Beigeordneten für die Ausführung des Haushaltsplanes im Rahmen des § 68 GemO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 5 - Grundschule Weitersburg; Vergabe Anmietung von Klassenraumcontainern

Aufgrund von fehlenden räumlichen Kapazitäten in der Grundschule soll für die Auslagerung der betreuenden Grundschule und Ausweichräumlichkeiten für die Grundschulerweiterung im laufenden Schulbetrieb eine Anmietung von Containern erfolgen.
Die günstigste angefragte Firma für Vermietung von Containermodulen bot zu einem Angebot von 42.004,76 € brutto an. In den aufgeführten Gesamtkosten ist die Miete für 24 Monate enthalten, sowie Transport, Auf- und Abbau, , Endreinigung, Statik, Pläne etc. .
In diesem Jahr würden Kosten in Höhe von 3.285,12 € brutto für die Anlieferung und Montage anfallen. Hinzu kommen die Monatsmieten in Höhe von 1.453,48 € brutto pro Monat.

Der Vorsitzende erläuterte den Sachverhalt, auch im Hinblick auf Alternativen und neue Erkenntnisse seit der vergangenen Ausschusssitzung sowie aus TOP 2, der Machbarkeitsstudie, die eine Fertigstellung einer geplanten Grundschulerweiterung innerhalb der nächsten 24 Monate als unrealistisch erscheinen lässt.
In Abhängigkeit der Schüleranzahl des nächsten ersten Schuljahres wäre damit eventuell eine aktuelle Anmietung einer Containeranlage für das nächste Schuljahr 21/22 überflüssig.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Container der Firma Optirent GmbH, Zum Mietpark 1, 51702 Bergneustadt zu einer Gesamtsumme in Höhe von € 42.004,76 brutto, gemäß Angebot vom 24.06.2020, für die Auslagerung der betreuenden Grundschule, anzumieten.

Abstimmungsergebnis: 0 Ja; 14 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig abgelehnt

TOP 6 - 3. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Weitersburg vom 13. Dezember 2013

Die am 12. Dezember 2013 beschlossene Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Weitersburg sieht keine Urnenstelen und pflegefreie Urnenerdgräber als Bestattungsform vor. Durch die Neuerstellung der Urnengemeinschaftsanlage kommt es nun zu Änderungen in der Friedhofssatzung.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der als Anlage beigefügten 3. Änderung der Friedhofssatzung für die zwei Friedhöfe der Ortsgemeinde Weitersburg zu.
Das Inkrafttreten soll zeitgleich mit der noch vorzulegenden Friedhofsgebührensatzung erfolgen.

In §19 Punkt 3) soll dabei Folgendes eingeführt werden:
Die Verschlussplatten dürfen nur in eingravierter Schrift in den Farben Gold, Silber, Weiß und Grau durch einen zugelassenen Fachmann (i.d.R. Steinmetz) beschriftet werden.

Abstimmungsergebnis: 14 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 7 - Mitteilungen

  • Projekt “Mehr als Grün” - Einladung zum Workshop für kommunale Mitarbeiter im Bereich Grünflächenpflege am 25.09. in Weitersburg
  • Aktuelle Situation des Waldes und der Forstbetriebe
  • Förderung und Maßnahmenbereich ländlicher Wegebau
  • Festsetzung Verbandsgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2020
  • Vortragsreihe mit dem Bau- und Energienetzwerk Mittelrhein e.V.
  • Biodiversität auf kommunalen Grünflächen
  • Erziehungs- und Erhaltungsschnitte der Ausgleichsflächen “Staffelstück Nord”
  • Aktion Saubere Landschaft
  • Anfrage der CDU-Fraktion vom 26.08.2020: Kostenaufstellung Bodengutachten “Alter Friedhof”

TOP 8 - Anfragen

Schriftliche Anfragen lagen keine vor. Mündliche Anfragen wurden beantwortet bzw. wurden zur Klärung weitergeleitet.

Im Anschluss fand der nichtöffentliche Teil der Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Währ
Ortsbürgermeister