Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Weitersburg am 12.04.2022

Ortsbürgermeister Jochen Währ begrüßte nach der Eröffnung Herrn Verbandsbürgermeister Pretz, Herrn Rösch und Frau Krämer von der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, die Beigeordneten sowie die anwesenden Ratsmitglieder.
Der Vorsitzende stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und Beschlussfähigkeit gegeben war.

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurden der öffentlich vorgesehene TOP 2 und TOP 4 abgesetzt. Gegen die neue Tagesordnung ergaben sich keine Einwendungen, so dass fortgefahren werden konnte.

TOP 1 - Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Anfragen gestellt.

TOP 2 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Zwischen Hauptstraße und Peter-Friedhofen-Straße”: Auswertung der Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

In der erneuten Offenlage sind abermals keine Stellungnahmen eingegangen, welche eine Änderung der Planung erfordern würden. Die zu würdigenden Stellungnahmen entsprachen im Wesentlichen inhaltlich den eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage und die getroffenen Beschlüsse den einstimmigen Empfehlungen der Ausschüsse.

Einzelbeschlüsse:

3.1 Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord:
Die Ausführungen zur Oberflächenwasserbewirtschaftung und Schmutzwasserbeseitigung werden zur Kenntnis genommen. Es wurde ein Hinweis zur Sammlung des anfallenden Niederschlagswassers in Zisternen mit einem Rückhaltebeckenvolumen von 8 m³ je Gebäude aufgenommen. Zusätzlich ist die Errichtung der Zisternen Bestandteil des Durchführungsvertrags.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

3.2 Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz:
Die Anregungen werden unter Berücksichtigung der Ausführungen in der abwägenden Stellungnahme nicht berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

Gesamtbeschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB gemäß den zuvor gefassten Einzelbeschlüssen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan “Zwischen Hauptstraße und Peter-Friedhofen-Straße” wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteile der Satzung sind die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan. Die Begründung wird nicht Bestandteil der Satzung.

Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Satzung zeitnah ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, den Absendern der eingegangenen Anregungen das Ergebnis der Würdigung mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 3 - Bebauungsplan “Neue Feuerwehr”: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

In der Ortsgemeinde Weitersburg entspricht der derzeitige Feuerwehrstandort nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen. Schon seit längerem wird daher ein möglicher Standort für einen Neubau gesucht. Nachdem bereits mehrere potenzielle Flächen überprüft und angefragt wurden, bietet mittlerweile ein Areal südlich der Grenzhausener Straße einen geeigneten Standort an.

Um auf dieser Fläche den Feuerwehrstandort zu realisieren, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, da sie sich im Außenbereich befindet. Die ebenfalls notwendige Anpassung des Flächennutzungsplans wurde bereits vom Verbandsgemeinderat im Rahmen der Neuaufstellung beschlossen.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Neue Feuerwehr“ gem. § 2 (1) BauGB. Planziel ist die Errichtung eines neuen Feuerwehrstandorts.

Die Verwaltung wird damit beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zeitnah bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 4 - Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB im Planbereich des aufzustellenden Bebauungsplans “Neue Feuerwehr”

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die beigefügte Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB im Planbereich des aufzustellenden Bebauungsplans “Neue Feuerwehr”. Ziel ist die Sicherstellung der Realisierung eines neuen Feuerwehrstandorts.

Abstimmungsergebnis:10 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 5 - Mitteilungen

  • Schriftliche Anfrage von Anwohnern der Gemeindestraße “Am Römergrund”
  • Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien; Schreiben des BMWSB
  • Schreiben der Kreisverwaltung zu Projekt “Zukunft und Familie”
  • Schreiben des Gemeinde- und Städtebundes zu Projekt “Kommune schafft Zukunft”
  • Fachgerechte Pflege von Obstbäumen im Außenbereich - Informationen zum Vertragsnaturschutz

TOP 6 - Anfragen

Schriftliche Anfragen lagen nicht vor. Mündliche Anfragen wurden beantwortet bzw. werden weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Währ
Ortsbürgermeister