SitzungsberichteBerichte und Mitteilungen

Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Weitersburg am 24.05.2017

Ortsbürgermeister Jochen Währ begrüßte nach der Eröffnung Frau Wischnath, Frau Schmitz und später auch Herrn Kuhl von der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Frau Weber (Büro Sprengnetter & Partner), den Beigeordneten sowie die anwesenden Ratsmitglieder.
Der Vorsitzende stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und Beschlussfähigkeit gegeben war. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende um Erweiterung des Tagesordnungspunktes “TOP 6 - Aufstockung der Schulsozialarbeit an Grundschulen” wegen Dringlichkeit () Einstellung einer Schulsozialarbeiterin zum Schuljahresanfang). Gegen die Tagesordnung ergaben sich keine Einwendungen.

TOP 1 - Einwohnerfragestunde

Es wurden Anregungen zum Thema Dorfmoderation/Dorferneuerung entgegengenommen.

TOP 2 - 2. Änderung des Bebauungsplans „Abschnitt II“, Teilbereich „Zwischen Ringstraße und Gartenstraße“: Vorstellung des Vorentwurfs sowie Beschluss zur Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

Den Vorsitz zum Tagesordnungspunkt übernahm der Beigeordnete Herr Langenstein.

In seiner Sitzung am 23.03.2017 hat der Ortsgemeinderat Weitersburg die 2. Änderung des Bebauungsplans „Abschnitt II“ im Teilbereich „Zwischen Ringstraße und Gartenstraße“ beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte am 13.04.2017 im öffentlichen Mitteilungsblatt.
Frau Weber, Büro Sprengnetter & Partner, stellte nun den Vorentwurf vor, der aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung besteht. Neben der Ermöglichung zur Anwendung der aktuellen Landesbauordnung, sollten folgende weitere Änderungen eingearbeitet werden:

  • Änderung der Baulinien- und grenzen
  • Vereinfachung der textlichen Festsetzungen
  • Anzahl der Vollgeschosse
  • Festlegung der Firsthöhe

Der Vorsitzende erläuterte hierzu umfassend einen Antrag der SPD Fraktion. Fragen der Ratsmitglieder wurden von Frau Weber und Herrn Kuhl beantwortet.

Eine Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion wurde vorgenommen:

1)
Die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten pro Wohngebäude soll gemäß §9(1) Nr.6 BauGB auf maximal vier beschränkt werden.

Abstimmungsergebnis: 4 Ja; 3 Nein; 2 Enthaltung - mehrheitlich angenommen

2)
In den Bebauungsplan soll auf der Rechtsgrundlage von §88 (1) Nr.8 LBauO “Örtliche Bauvorschriften” die Vorgabe aufgenommen werden, dass pro Wohneinheit mindestens zwei Stellplätze vorzusehen sind.

Abstimmungsergebnis: 2 Ja; 4 Nein; 4 Enthaltung - mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nimmt den Vorentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Abschnitt II“, Teilbereich „Zwischen Ringstraße und Gartenstraße“ mit den beschlossenen Änderungen an und beschließt die Offenlage sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage zeitnah durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 3 - 3. Änderung des Bebauungsplans „Abschnitt II“, Teilbereich „Auf dem Sand“: Vorstellung des Vorentwurfs sowie Beschluss zur Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

Der Vorsitzende Herr Währ verwies auf den gleichen Sachverhalt wie von TOP 2 und ebenso den gleichen Antrag der SPD-Fraktion.

Fragen der Ratsmitglieder wurden von Frau Weber, Büro Sprengnetter & Partner, und Herrn Kuhl beantwortet.

Eine Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion wurde vorgenommen:

1)
Die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten pro Wohngebäude soll gemäß §9(1) Nr.6 BauGB auf maximal vier beschränkt werden.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja; 3 Nein; 1 Enthaltung - mehrheitlich angenommen

Anschließend nahm die SPD-Fraktion den unter 2) zweiten Teil ihres Antrages zurück.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nimmt den Vorentwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Abschnitt II“, Teilbereich „Auf dem Sand“ mit den beschlossenen Änderungen an und beschließt die Offenlage sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage zeitnah durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja; Nein; Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 4 - Erlass einer Ausbaubeitragssatzung / Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Weitersburg

Der Ortsgemeinderat Weitersburg hat in seiner Sitzung am 23.03.2017 einstimmig eine neue Ausbaubeitragssatzung wiederkehrender Beitrag beschlossen. Aufgrund des Urteils 4 K 822/15.KO des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 22.09.2017 werden die Verkehrsanlagen „Auf den Schafmorgen“, „Grenzhausener Straße“ (ab Hausnr. 42 bzw. 47), „Humboldtstraße“ (ab Hausnr. 21 a bzw. 24 a) sowie „In der Hohl“ nicht mehr von deren Geltungsbereich umfasst.

Hier sind künftig Einmalbeiträge nach gesonderter Satzung zu erheben.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Weitersburg beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Weitersburg.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 5 - Friedhofsentwicklungsplanung für die Friedhöfe der Ortsgemeinde Weitersburg; hier: generelles Vorgehen, sowie kurzfristige Maßnahmen

Gestaltung und Überplanung der Friedhöfe der Ortsgemeinde Weitersburg am 07.11.2013 einstimmig beschlossen. Die Friedhofsentwicklungsplanung, durchgeführt von PlanRat – Büro für Landschaftsarchitektur und Städtebau, ist nun im Januar abgeschlossen worden.
Nach Auswertung der Unterlagen stehen nun Entscheidungen zur weiteren Vorgehensweise an. Hier müssen zunächst generelle Entscheidungen zur Gestaltung und Umsetzung der Planungen getroffen werden, sowie welche kurzfristigen Maßnahmen umzusetzen sind.

Beschluss:
Zu 1.
Nach den Empfehlungen des Büro PlanRat aufgrund der durchgeführten Bodenschürfe sollen in Zukunft Sargbestattungen nur noch auf dem neuen Friedhof stattfinden, wobei Zubestattungen in bestehenden Sarggrabstätten auf dem alten Friedhof weiter gewährleistet werden.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

Zu 2.
Variante 2)
Im Bereich der Terrassen des neuen Friedhofes sollen bei der folgenden Belegung sowohl Einzelwahlgräber als auch Reihengräber als gemeinsame Felder angelegt werden.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

Zu 3.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauzustand der Urnenwand prüfen zu lassen und einen entsprechenden Auftrag zusammen mit dem Ortsbürgermeister zu vergeben.
Falls erforderlich soll die Verwaltung die organisatorische Sperrung der Urnenwand durchführen.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

Zu 4.
Die Hauptwege beider Friedhöfe sollen weiterhin als gepflasterte Wege fortgeführt werden.

Die übrigen Wege sollen zukünftig, je nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel, befestigt werden mit einer wassergebundenen Decke. Im Innenbereich der zwei unteren Kurven (an der Urnenwand) soll eine Befestigung erfolgen. Zu prüfen ist hier, ob ein Rasenfugenpflaster bzw. Wabenpflaster verwendet werden soll.
Ebenfalls soll ein Geländer an der Spitze der östlichen Kurve angebracht werden. Der Standort wird dem Ortsgemeinderat vor Auftragsvergabe vorgestellt.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

Zu 5.
Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Haushaltmittel für Angebote für die Planung der neuen Bestattungsform für das Haushaltsjahr 2018 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

Zu 6.
Aktuell sollen die Grabfelder für Urnenwahlgrabstätten auf dem neuen Friedhof weiterhin belegt werden, bis die Grabfelder ausgelastet sind. Zukünftig sollen die Urnengrabstätten auf dem alten Friedhof in die bestehenden Grabfelder rechts des Eingangs integriert werden.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 6 - Aufstockung der Schulsozialarbeit an Grundschulen

Seit 2012 gibt es an den Grundschulen im Bereich der Verbandsgemeinde Vallendar Schulsozialarbeit. Diese ist etabliert und wird von allen Beteiligten als mittlerweile unverzichtbare Unterstützung betrachtet.
Aufgrund des steigenden Bedarfs an Schulsozialarbeit in allen Grundschulen reicht die vorhandene Stelle nicht mehr aus.
Um diesem steigenden Bedarf gerecht zu werden, soll die Schulsozialarbeit aufgestockt werden.

Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird zur endgültigen Entscheidung an den Schulträgerausschuss übertragen. Der Schulträgerausschuss wird ermächtigt abschließend zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 7 - Mitteilungen

  • Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 29.06.2017 wird auf einen anderen Termin verschoben
  • Herrn Jörg Halfen wurde die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz verliehen

TOP 8 - Anfragen

Schriftliche Anfragen lagen nicht vor. Mündliche Anfragen wurden beantwortet bzw. werden weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Währ
Ortsbürgermeister

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