Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Weitersburg am 31.01.2019
Ortsbürgermeister Jochen Währ begrüßte nach der Eröffnung den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Herrn Fred Pretz, Herrn Turck und Herrn Schäfer vom Dienstleistungszentrum (DLR) Westerwald-Osteifel, Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung Herrn Rosenzweig, Herrn Rösch und die Schriftführerin Frau Schmitz, die Beigeordneten und die Ratsmitglieder sowie die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Der Vorsitzende stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und Beschlussfähigkeit gegeben war.
TOP 1 - Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Einwohnerfragen gestellt.
TOP 2 - Bodenordnungsverfahren in Weitersburg; hier: Abstimmungsergebnis der Akzeptanzabfrage
Herr Turck informierte nochmals umfassend über den Sachstand des Bodenordnungsverfahrens. Die Mehrheit der Grundstückseigentümer hat sich deutlich gegen ein solches Bodenordnungsverfahren ausgesprochen. In Weitersburg wird daher keine Flurbereinigung durchgeführt werden.
Im weiteren Verlauf stellte Herr Schäfer anhand einer Präsentation weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der Agrarstruktur und Landentwicklung vor, wie z.B. freiwilliger Landtausch oder freiwilliger Nutzungstausch. Ebenso wurde der für Weitersburg wichtige Wirtschaftswegebau angesprochen.
Der Vorsitzende dankte dem DLR für die konstruktive und langjährige Zusammenarbeit für die Prozessbegleitung zur Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens. Das nun feststehende Ergebnis, dieses Verfahren nicht durchzuführen, bedeute für die Ortsgemeinde nun Konkretheit zur Suche alternativer Lösungen.
TOP 3 - Ersterschließung des Wirtschaftsweges entlang der Autobahn (Auf dem Ohlbrücker)
Prüfungsantrag, Situation und Umstände wurden von der antragstellenden Fraktion ausführlich dargelegt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, diesen Bereich vorerst nicht erschließen zu wollen und daher keine Haushaltsmittel bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen
TOP 4 - 3. Änderung des Bebauungsplans “Abschnitt II”, Teilbereich “Auf dem Sand”: Auswertung der Stellungnahmen aus der Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3(2) und 4(2) BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10(1) BauGB
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Weitersburg beschließt die redaktionelle Anpassung des vorliegenden Bebauungsplans gemäß der beigefügten Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3(2) und 4(2) BauGB. Der Bebauungsplan 3. Änderung “Abschnitt II”, Teilbereich “Auf dem Sand” wird gemäß § 10(1) BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteile dieser Satzung sind die Planzeichnung und die textlichen Festsetzungen. Die Begründung wird nicht Bestandteil der Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, das Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Anregungen den Absendern gemäß §§ 3(2) und 4(2) BauGB mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja; 0 Nein; 1 Enthaltung - einstimmig angenommen
TOP 5 - Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
Gemäß Gemeindeordnung (GemO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung. Diese wird nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat der Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Mayen-Koblenz) zur Genehmigung vorgelegt. Nach erfolgter Genehmigung wird sie öffentlich bekannt gemacht und tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Der Haushaltsentwurf 2019 wurde dem Ortsgemeinderat erstmals in öffentlicher Sitzung am 06.12.2017 vorgestellt und eingebracht.
Hinsichtlich der Steuersätze ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen. Die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer haben sich nicht verändert. Die Hundesteuer blieb ebenfalls unverändert.
Die wichtigsten Auszahlungen im Entwurf stellen die Kreisumlage mit 985.400 € und die Verbandsgemeindeumlage mit 702.920 € dar.
Die größten Aufwendungen im Investitionsbereich sind im Wesentlichen:
Ausbau „Am Sonnenberg“ 440.000 €
Ausbau „Keltrisstraße“ 200.000 €
Neue Zufahrt, Wegesanierung Friedhof 165.000 €
Neubau Urnengemeinschaftsanlage (1. BA) 50.000 €
Planung Erweiterung Grundschule (Anlaufbetrag) 15.000 €
Planung Erweiterung KiTa "Pusteblume" 100.000 €
Die wichtigsten Unterhaltungsmaßnahmen:
Kellersanierung Grundschule / Schulhof 168.000 €
Planung Sanierung Schulsporthalle 90.000 €
Sanierung Urnenwand - Neuer Friedhof 30.000 €
Sanierung Leichenhalle 25.000 €
Sanierung Wege - Parkanlage Peter-Friedhofen-Denkmal 25.000 €
Ergeben haben sich Änderungen der Verwaltung im Zahlenwerk gegenüber dem vorgestellten Haushaltsentwurf zu folgenden Punkten:
- Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage + 2.950 €
- Senkung der Kreisumlage - 11.060 €
- Dorferneuerungskonzept + 1.200 €
Ergeben haben sich aus den Beratungen in den Ausschüssen und den Haushaltsreden Einzelabstimmungen zu folgenden Punkten:
FWG (Antrag vom 12.01.2019) Anschaffung mobile Geschwindigkeitsanzeige + 3.500 €
Abstimmungsergebnis: 16 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommenCDU (Antrag vom 24.01.2019) Streichung neue Zufahrt Friedhof - 46.000 €
Hier wurde Übereinstimmung erzielt einen Teilbetrag zu streichen - 30.000 €, sowie von der CDU beantragt einen Anlaufbetrag für die Wiedernutzbarmachung des Weges vom neuen Friedhof nach Bendorf vorzusehen + 6.000 €
Abstimmungsergebnis: 16 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommenCDU (Antrag vom 24.01.2019) Projekt “Wohnen im Alter” Planungskosten + 10.000 €
Abstimmungsergebnis: 16 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Weitersburg beschließt gemäß § 97 Abs. 2 S. 1 GemO folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Weitersburg für das Haushaltsjahr 2019 vom ______________
Der Gemeinderat hat am aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland‑Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen‑Koblenz als Aufsichtsbehörde vom _ bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.701.450 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.466.410 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf -764.960 €
*(ohne Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen = 1.200 €)
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 2.445.500 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 2.967.360 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -521.860 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 167.900 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.002.500 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -834.600 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.540.460 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 184.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.356.460 €
die Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern 17.280 €
die Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern 17.280 €
der Saldo aus durchlaufenden Geldern 0 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 4.171.140 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 4.171.140 €
die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf 0 €
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
Zinslose Kredite auf 0 €
Verzinste Kredite auf 834.600 €
Zusammen auf 834.600 €
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 130.000 €. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 44.100 €.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf 300 v.H.
Grundsteuer B auf 365 v.H.
Gewerbesteuer auf 365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund 70 €
für den zweiten Hund 90 €
für jeden weiteren Hund 100 €
für den ersten gefährlichen Hund 384 €
für den zweiten gefährlichen Hund 864 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.344 €
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 10.408.222,16 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2018 beträgt 9.660.422,16 € und zum 31.12.2019 8.894.552,16 €.
§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. des Haushaltssatzes, höchstens 2.600 € überschritten sind.
Abstimmungsergebnis: 17 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen
TOP 6 - Mitteilungen
- Wohnen im Alter - Mitteilung zu Nachfrage bezüglich Erbbaurecht und Bodenrichtwerten
- SV Viktoria Weitersburg - Einbau einer Gasheizung in Eigenleistung und Kostenübernahme inkl. Heiz- und Wartungskosten in den gemeindeeigenen Funktionsgebäuden im Weiherstadion
- Information bezüglich eines Arbeitskreises Vereinsförderrichtlinie
- Vorstellung Erfassung Geschwindigkeitsmesswerte 2018 - Grenzhausener Straße
- Information zu Belegungen und Bewirtschaftung der Grillhütte
- Information zu vom Bauhof Weitersburg sanierten Sitzbänken der Grundschule
TOP 7 - Anfragen
Schriftliche Anfragen lagen nicht vor. Mündliche Anfragen wurden beantwortet bzw. weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Währ
Ortsbürgermeister