Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Weitersburg am 13.10.2022
Ortsbürgermeister Währ begrüßte nach der Eröffnung den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Herrn Pretz, Herrn Rösch sowie Frau Klöckner von der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, die Beigeordneten und Ratsmitglieder, im Laufe der Sitzung Herrn Rossbach (Kommunalberatung Rheinland-Pfalz) sowie Herrn Krämer und Bieber (Firma Vattenfall), Herrn Schad (Fa. Stadt Land Plus) und die anwesenden Einwohner. Der Vorsitzende stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und Beschlussfähigkeit gegeben war und aus Dringlichkeitsgründen den Antrag den abschließend zu beratenden Tagesordnungspunkt der vergangenen Ratssitzung als TOP 2 - Brennholzverkauf Gemeindewald Weitersburg - aufzunehmen, dem einstimmig entsprochen wurde.
TOP 1 - Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Einwohnerfragen gestellt.
TOP 2 - Brennholzverkauf Gemeindewald Weitersburg
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Weitersburg beschließt, dass die Abgabe des Brennholzes an Endverbraucher künftig ausschließlich in Festmeter (Fm) erfolgt.
Das Brennholz aus dem Gemeindewald Weitersburg hat in der Saison 2022 / 2023 folgende Mindestpreise in € / Fm:
Buche / Eiche (Anteile Weich- u. Nadelholz) | Weichhölzer(Pappel, Weide, Linde, Erle) | Nadelhölzer | |
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Polterholz am Weg in €/Fm | 70 € / fm | 55 € / fm | 50 € / fm |
Die Abgabemenge pro Haushalt wird auf 10 fm Polterholz am Weg beschränkt. Die Aufarbeitung von Schlagabraum wird durch diese Regelung nicht berührt, der Preis wird wie bisher nach Lage, Erreichbarkeit und Holzstärke im Preisrahmen zwischen 10 und 20 € je rm liegen. Da die Menge vor Aufarbeitungsbeginn eingeschätzt wird erfolgt die Abgabe von Schlagabraum (Kronenrestholz) weiterhin in Raummeter.
Die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Weitersburg sollen bevorzugt Holz erwerben dürfen, wie im Schreiben des Forstamtes empfohlen.
Abstimmungsergebnisse: 14 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen
TOP 3 - Zuschlagserteilung zum Interessenbekundungsverfahren Windenergie
Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz wurde mit Beschluss vom 04.11.2021 beauftragt, ein sogenanntes “Interessenbekundungsverfahren” zur Windenergie in Weitersburg durchzuführen. Am 12.05.2022 wurden vom Ortsgemeinderat die Wertungskriterien zur Beurteilung der eingehenden Angebote beschlossen. Nach Auswertung der eingegangenen 6 Angebote war das Angebot der Firma Vattenfall das mit Abstand beste. Vertreter der Firma Vattenfall waren zur Sitzung anwesend, erläuterten die Angelegenheit und beantworteten die Fragen der Ratsmitglieder.
Da der Vertreter der Kommunalberatung sich zur Ratssitzung leider verspätete, konnten die Ergebnisse der Kommunalberatung erst in einem Fortführungstagesordnungspunkt 5 vorgestellt werden und danach erst die Abstimmung erfolgen.
TOP 4 - Bebauungsplan “Gewerbegebiet Grenzhausener Straße - Teilbereich West”: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
In der Sitzung vom 30.01.2020 hat der Ortsgemeinderat einen neuen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan “Gewerbegebiet Grenzhausener Straße – Teilbereich West” gefasst. Planziel ist die Entwicklung des Gewerbegebietes unter Einbeziehung der bereits bestehenden Bebauung in diesem Bereich. Für die ehemalige landwirtschaftlich genutzte Bebauung im Süden des Geltungsbereiches wird ein Mischgebiet vorgesehen. Entlang der westlich angrenzenden Wohnbebauung soll als Puffer möglichst ein eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung soll der gewerbliche und landwirtschaftliche Fahrzeugverkehr durch eine neue Straße erfolgen, um die Straße “Am Römergrund” nicht mehr zu belasten.
Im Rahmen der Ausarbeitung der Planung durch das beauftragte Planungsbüro Stadt-Land-Plus wurden in der Sitzung vom 15.07.2021 dazu drei Varianten als Vorentwurf zugestimmt, mit denen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchgeführt wurden.
In der Sitzungsrunde vom 12. Mai/02. Juni 2022 wurde bereits eine erste Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange vorgestellt. Von Seiten der Öffentlichkeit lagen insgesamt 60 Stellungnahmen sowie eine Petition mit insgesamt 865 Unterschriften vor, wobei etwa 350 Unterschriften bereits vor der Vorstellung der Varianten 2 und 3 geleistet wurden.
Neben den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange waren die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zu würdigen sowie weitere inzwischen vorliegende Planänderungserfordernisse und Bauvoranfragen/Bauanträge zu geplanten Nutzungsänderungen oder geplanten Um- und Neubauten von Gewerbegebäuden.
Neben den vielen einzelnen zu beschließenden Würdigungen und Abwägungen war weiterhin zu entscheiden welche der Varianten weiterverfolgt oder ob alternativ eine neue Variante entwickelt werden soll. Auf dieser Grundlage würde anschließend die Planung entsprechend konkretisiert werden.
Gesamtbeschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Fortführung der Planung unter Berücksichtigung der vorangegangenen Einzelbeschlüsse zur Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB mittels einer neuen vorzustellenden Variante.
Es sollen Angebote für die notwendigen Begleituntersuchungen/-planungen eingeholt werden.
Abstimmungsergebnisse: 14 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen
TOP 5 - Zuschlagserteilung zum Interessenbekundungsverfahren Windenergie / Teil 2
Nach Ankunft von Herrn Rossbach, Kommunalberatung Rheinland-Pfalz, wurde der Tagesordnungspunkt wieder aufgenommen. Zur Behandlung der Einzelheiten wurde vom Vorsitzenden die Nichtöffentlichkeit hergestellt und nach Beendigung des Vortrages der Kommunalberatung wieder die Öffentlichkeit, zur Beschlussfassung, hergestellt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt
a) Flächen der Ortsgemeinde im benötigten Umfang der Firma Vattenfall zur Planung und Errichtung der Windenergieanlagen gem. des abgegebenen Angebots zur Verfügung zu stellen,
b) die Kommunalberatung gem. beiliegendem Angebot mit der Ausarbeitung des Pachtvertrags bis zur Unterschriftsreife zu beauftragen,
c) den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, diesen Pachtvertrag abzuschließen; ein Exemplar des Vertrags ist jeder Fraktion zur nichtöffentlichen Kenntnisnahme zu übergeben.
Abstimmungsergebnisse: 13 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen
TOP 6 - Mitteilungen
Es lagen keine Mitteilungen vor.
TOP 7 - Anfragen
Schriftliche und mündliche Anfragen lagen nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Währ
Ortsbürgermeister