SitzungsberichteBerichte und Mitteilungen

Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Weitersburg am 25.01.2024

Ortsbürgermeister Jochen Währ begrüßte nach der Eröffnung alle anwesenden Personen und stellte als Vorsitzender fest die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 1 - Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Einwohnerfragen gestellt.

TOP 2 - Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024

Gemäß § 95 Abs. 1 GemO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist gemäß § 96 Abs. 1 GemO Bestandteil der Haushaltssatzung. Diese wird nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat der Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Mayen-Koblenz) zur Genehmigung vorgelegt. Nach erfolgter Genehmigung wird sie gemäß § 97 Abs. 2 S. 4 GemO öffentlich bekannt gemacht und tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft, frühestens am 01.01. des Haushaltsjahres.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan an sieben Werktagen öffentlich auszulegen (§ 97 Abs. 3 GemO).

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 14.12.2023 vorgestellt und den Ratsmitgliedern zugestellt.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Weitersburg beschließt aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1 im Ergebnishaushalt


der Gesamtbetrag der Erträge auf                                    4.575.780 €  
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                               4.405.930 €  
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf                           169.850 €  

*(ohne Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen = 1.200 €)

2 im Finanzhaushalt


die ordentlichen Einzahlungen auf                                   4.161.480 €  
die ordentlichen Auszahlungen auf                                   3.896.980 €  
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                  264.500 €  

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                        100.800 €  
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                        449.500 €  
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf   -348.7000 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                       348.700 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                       264.500 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf     84.200 €
 
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf                               4.610.980 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf                               4.610.980 €
die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf              0 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für


Zinslose Kredite auf                                                        0 €
Verzinste Kredite auf                                                 348.700 €
Zusammen auf                                                          348.700 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 200.000 €. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 200.000 €.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.516.000 €.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:


Grundsteuer A auf                                                      445 v.H.
Grundsteuer B auf                                                      535 v.H.
Gewerbesteuer auf                                                      405 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden


für den ersten Hund                                                       80 €
für den zweiten Hund                                                     100 €
für jeden weiteren Hund                                                  150 €
für den ersten gefährlichen Hund                                         450 €
für den zweiten gefährlichen Hund                                      1.000 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund                                   1.500 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 9.390.155,93 €.

Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2023 beträgt 9.696.005,93 € und zum 31.12.2024 9.865.855,93 €.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. des Haushaltssatzes, höchstens 2.600 € überschritten sind.

Abstimmungsergebnis: 14 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 3 - Bebauungsplan “Gewerbegebiet Grenzhausener Straße, Teilbereich West”: Verlängerung der Veränderungssperre

In der Sitzung vom 24.11.2022 hat der Ortsgemeinderat für das Plangebiet des Bebauungsplans “Gewerbegebiet Grenzhausener Straße, Teilbereich West” eine Veränderungssperre gem. § 14, 16 BauGB erlassen, um die Planziele zu sichern.

Die Veränderungssperre hat die Wirkung einer generellen Bausperre. Bauliche Vorhaben, wie die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, dürfen grundsätzlich nicht mehr durchgeführt werden. Sonstige erhebliche und wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken oder baulichen Anlagen sind unzulässig, auch wenn sie ansonsten nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind. Durch die Veränderungssperre wird jedoch der Verkauf oder die Teilung eines Grundstücks nicht behindert. Darüber hinaus werden auch genehmigungsfreie tatsächliche Veränderungen nicht verhindert, soweit sie keine oder nur unwesentliche Wertsteigerung zur Folge haben (Unterhaltungs- und Reparaturarbeiten).

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, die Frist der Veränderungssperre zum Bebauungsplan “Gewerbegebiet Grenzhausener Straße, Teilbereich West” um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja; 0 Nein; 0 Enthaltung - einstimmig angenommen

TOP 4 - Mitteilungen

  • Neubau Mehrzweckraum Grundschule Weitersburg, alternative Überlegung zur Baukostenreduzierung
  • Aktion “Saubere Landschaft”-Dreckwegtag

TOP 5 - Anfragen

Es lagen keine Anfragen vor.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Währ
Ortsbürgermeister

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