Überwuchs von privatem Grün in den öffentlichen Verkehrsraum
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
es kommt immer wieder vor, dass privates Grün in angrenzende Gehwege oder Fahrbahnen hineinwächst. Dadurch wird der öffentliche Verkehr behindert oder sogar gefährdet. Weiterhin nehmen Fahrbahnfläche, Gehwege und Randsteine durch den Überwuchs deutlich Schaden.
Wir bitten die betroffenen Grundstückseigentümer mit angrenzender Begrünung und die Besitzer von unbebauten Grundstücken auf das Zurückschneiden des Überwuchses zu achten. Sie sind als Grundstückseigentümer verkehrssicherungspflichtig und haften daher für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können.
Bitte schneiden Sie im erwähnten Fall zeitnah den Überwuchs zurück.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.