Wichtige Hinweise zur Nutzung der Verkehrsberuhigten Bereiche in der Verbandsgemeinde Vallendar
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- Veröffentlicht: Freitag, 25. März 2016 00:00
Wie bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs immer wieder festgestellt werden kann, werden die Verkehrsregeln, welche in einem mit Verkehrszeichen 325 (Verkehrsberuhigter Bereich) ausgewiesenen Bereich bestehen, von den Verkehrsteilnehmern nicht beachtet.
Wir möchten daher auf diesem Wege die zu beachtenden Regeln erläutern. In einem Verkehrsberuhigten Bereich gilt folgendes:
1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Weiterhin besteht beim Verlassen des Bereiches eine besondere Sorgfaltspflicht. Ggfls. ist zu warten und es ist den Fahrzeugen, die von links kommen die Vorfahrt zu gewähren. Die Regelung „rechts vor links“ besteht nicht an der Ausfahrt aus einem Verkehrsberuhigten Bereich (§ 10 S. 1 Straßenverkehrsordnung).