NachrichtenAktuelles aus der Ortgemeinde

Wichtige Hinweise zur Nutzung der Verkehrsberuhigten Bereiche in der Verbandsgemeinde Vallendar

StVO 325
Verkehrszeichen - StVO 325

Wie bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs immer wieder festgestellt werden kann, werden die Verkehrsregeln, welche in einem mit Verkehrszeichen 325 (Verkehrsberuhigter Bereich) ausgewiesenen Bereich bestehen, von den Verkehrsteilnehmern nicht beachtet.

Wir möchten daher auf diesem Wege die zu beachtenden Regeln erläutern. In einem Verkehrsberuhigten Bereich gilt folgendes:

1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Weiterhin besteht beim Verlassen des Bereiches eine besondere Sorgfaltspflicht. Ggfls. ist zu warten und es ist den Fahrzeugen, die von links kommen die Vorfahrt zu gewähren. Die Regelung „rechts vor links“ besteht nicht an der Ausfahrt aus einem Verkehrsberuhigten Bereich (§ 10 S. 1 Straßenverkehrsordnung).

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Umbaumaßnahme Obergeschoss Grundschule

2. Rettungsweg seit März fertig eingerichtet

Aufgrund der gestiegenen Schülerzahlen musste die Schulleitung schon eine Schulklasse dauerhaft im Obergeschoss der Peter-Friedhofen-Grundschule unterbringen, was jedoch die brandschutztechnischen Bedingungen nach der Generalsanierung von 2009 im Obergeschoss grundlegend änderte.

Fluchttreppe - 2. Rettungsweg
Fluchttreppe - 2. Rettungsweg
Seit Oktober 2014 beschäftigte sich daher der Weitersburger Ortsgemeinderat intensiv mit der Brandschutzmaßnahme im Obergeschoss. Nach einer Gefahrenverhütungsschau mit der Bauaufsicht wurde festgelegt, wie die Errichtung eines 2. Rettungsweges zu erfolgen hat. Geplant wurde, dass bei Gefahr alle Schüler von allen Räumen im Obergeschoss unabhängig vom Treppenhaus ins Freie gelangen können.
So konnten noch im ablaufenden Jahr 2014 die Baukosten kalkuliert werden, ein Planungskonzept ausgearbeitet und beschlossen werden sowie daraus folgernd Unterlagen für die Baugenehmigung erstellt werden. Vorgesehen wurde, dass alle Baumaßnahmen (inkl. Umbau der Räume im Obergeschoss, Küchenumbau etc.) bis Ende der Sommerferien 2015 und zum neuen Schuljahr abgeschlossen seien. Die geschätzten Baukosten lagen bei ca. 123.163,- Euro brutto. Die Maßnahme ist förderfähig und ein entsprechender Förderantrag wurden gestellt. Auch die wichtigen Haushaltspositionen konnten so zeitig zu den Haushaltsberatungen und für das kommende Haushaltsjahr 2015 vorgesehen werden.

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Winterdienst und Reinigungspflicht auf den Ortsstraßen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Der Winter hat uns am Wochenende erreicht und damit auch glatte Straßen und Wege. Einhergehend damit erreichen mich auch wieder Nachfragen und Beschwerden hinsichtlich glatter Straßen. Ich möchte Ihnen hiermit versichern, dass die Ortsgemeinde sogar über die geltende Satzung über die Reinigung öffentlicher Strassen der Ortsgemeinde Weitersburg hinaus ihr Möglichstes unternimmt besondere Gefahrenstellen zu entschärfen. Das geht allerdings nur mit Unterstützung der Bürger, die auch ihr Fahrverhalten den winterlichen Gegebenheiten entsprechend anpassen müssen um keine Personen zu gefährden.
Hinweisen möchte ich auf die erwähnte Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Weitersburg. Die auf den innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen und Wege geltenden Reinigungspflichten tragen hier die Grundstückseigentümer.
Was dies für Schneeräumung und Streuen bedeutet möchte ich gerne auszugsweise zitierend mit dem §6 und §7 der Satzung erläutern:

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