NachrichtenAktuelles aus der Ortgemeinde

Zum Schulanfang 2014

Zum Schulanfang alles Gute
Verkehrsteilnehmer bitte Rücksicht nehmen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Eltern unserer Weitersburger ABC-Schützen,

Schulanfangder erste Schultag ist ein ganz besonderer Tag. Ein neuer Lebensabschnitt beginnt, nicht nur für Ihr Kind sondern auch für Sie, liebe Eltern. Ihre Kinder haben nun einen eigenen Alltag mit eigenen Aufgaben. Das ist nicht immer ganz einfach, wie ich aus eigener Erfahrung weiß. Deshalb ist es hilfreich, den Kontakt zwischen Elternhaus und Schule zu pflegen, sich auszutauschen und alle Fragen gleich zu klären. Eltern und Lehrer sind hier Partner. Sie haben ein gemeinsames Ziel: den Lernerfolg der Kinder.

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Nutzung verkehrsberuhigter Bereiche

Wichtige Hinweise zur Nutzung der Verkehrsberuhigten Bereiche

Wie bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs immer wieder festgestellt werden kann, werden die Verkehrsregeln, welche in einem mit Verkehrszeichen 325 / 326 (Verkehrsberuhigter Bereich) ausgewiesenen Bereich bestehen, von den Verkehrsteilnehmern nicht beachtet.

Wir möchten daher auf diesem Wege die zu beachtenden Regeln erläutern. In einem Verkehrsberuhigten Bereich gilt folgendes:

  1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Austeigen, zum Be- oder Entladen.

Weiterhin besteht beim Verlassen des Bereiches eine besondere Sorgfaltspflicht. Ggfls. ist zu warten und es ist den Fahrzeugen, die von links kommen die Vorfahrt zu gewähren. Die Regelung „rechts vor links“ besteht nicht an der Ausfahrt aus einem Verkehrsberuhigten Bereich (§ 10 S. 1 Straßenverkehrsordnung).

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Information zu Einwohnerversammlungen

Allgemeine Information zu Einwohnerversammlungen


Zweck einer Einwohnerversammlung ist es die Information der Einwohner über das kommunale Geschehen zu verbessern. Die bessere Information soll daher auch die Urteilsfähigkeit und das Interesse der Einwohner für das gemeindliche Geschehen fördern.

Eine Einwohnerversammlung ist kein beschließendes Organ der Gemeinde, da die Verantwortung von Gemeinderat, Bürgermeister und Beigeordneten dadurch nicht unterlaufen werden darf. Allerdings wird man davon ausgehen können, dass die Einstellung der Einwohner und Bürger für Gemeinderat und Gemeindeverwaltung zu bestimmten Fragen wertvolle Hinweise für Entscheidungen geben kann.
Aus diesem Grund dient die Einwohnerversammlung nicht nur der Unterrichtung der Einwohner und Bürger, sondern trägt über die Diskussion so auch zur Entscheidungsfindung bei den zuständigen Organen der Gemeinde bei.

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Verschmutzung im Schulhofgelände

Beschädigung und Verschmutzung im Schulhofgelände

In den vergangenen Wochen sind mehrfach Treffen, meist in den Abendstunden, auf dem Schulhofgelände der Weitersburger Grundschule und außerhalb der Schulzeit aufgefallen. Diese stehen nun in Verbindung mit Beschädigungen und Verschmutzungen, die mit Arbeitsaufwand und damit auch mit Kosten seitens der Ortsgemeinde verbunden sind.

Wir bitten daher die Verantwortlichen der Verschmutzungen und Beschädigungen um Verständnis, dass die Ortsgemeinde diese Treffen im abgeschlossenen Schulhofgelände nicht mehr tolerieren wird.

Jochen Währ
Ortsbürgermeister

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