Corona - Schnelltestzentrum jetzt auch Mittwochs
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- Veröffentlicht: Sonntag, 16. Mai 2021 00:00

In der vergangenen Woche dankte die Ortsgemeinde Frau Dammer für ihre jahrzehntelange zuverlässige Arbeit als Reinigungskraft im Gemeindehaus. Mit einem lachenden und einem weinenden Auge wurde Frau Dammer beglückwünscht und in ihren wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.
Mit besten Wünschen zur Pensionierung.
Ortsgemeinde Weitersburg
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Unsere Kirmes gehört aus der Tradition heraus zum festen Bestandteil unseres Ortsgeschehens, welche wir mit vielen Besuchern gerne am 4. Wochenende nach Ostern feiern.
An diesen Tagen wird gemeinsam unser Brauchtum und die örtliche Gemeinschaft gepflegt und gefeiert. Zu dieser Brauchtumspflege gehören der Kirchgang mit Festmesse, der Festumzug unter Beteiligung der Ortsvereine, die Kirmesrede am Sonntag, der fröhliche Frühschoppen am Montag, die Schaustellerbuden und Fahrgeschäfte und das traditionelle Schießen mit unseren historischen Böllern.
In diesem Jahr muss die Kirmes, so fröhlich und so bunt wie wir sie kennen, leider wieder ausfallen. Erneut erlaubt es uns die Corona-Pandemie nicht unsere Tradition des Kirchweihfestes durchzuführen.
Die Ortsgemeinde wird am Kirmeswochenende dennoch wie gewohnt für die Kirmes beflaggen und würde sich freuen, wenn sich dem viele Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Solidarität wieder anschließen! Geben Sie unserem ganzen Ort durch das Schmücken der Häuser mit Fahnen wieder einen festlichen und feierlichen Rahmen, der uns an die Kirmesfestlichkeiten der vergangenen und kommenden Jahre erinnert.
Alles Gute Ihnen und Ihren Familien!
Ihr Ortsbürgermeister
Jochen Währ
Kirmesgesellschaft „Fidele Jungens“ Weitersburg
1. Vorsitzender Jörg Halfen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den vergangenen Wochen haben die Ortsgemeinde häufiger Fragen erreicht hinsichtlich geplanter Gewerbe- und Wohnflächen und wann das geplante Gewerbegebiet umgesetzt wird. Hierzu möchte die Ortsgemeinde folgende Informationen mitteilen:
Wichtig sind die objektive Information und die anschließende rechtssichere Abwägung des Ortsgemeinderates, wobei die öffentlichen Belange mit den privaten Belangen gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen sind. Ein Anwohner oder ein Beteiligter ist hierbei genauso berechtigt, seine Wünsche und Erwartungen vorzubringen wie z.B. ein Gewerbebetrieb. Keinem wird vom Gesetz her automatisch ein Vorrang gewährt, auch wenn die eigenen Wünsche oft als vorrangig angesehen werden.