Sitzungsbericht über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Weitersburg am 25.01.2024
Ortsbürgermeister Jochen Währ begrüßte nach der Eröffnung alle anwesenden Personen und stellte als Vorsitzender fest die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
TOP 1 - Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Einwohnerfragen gestellt.
TOP 2 - Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
Gemäß § 95 Abs. 1 GemO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist gemäß § 96 Abs. 1 GemO Bestandteil der Haushaltssatzung. Diese wird nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat der Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Mayen-Koblenz) zur Genehmigung vorgelegt. Nach erfolgter Genehmigung wird sie gemäß § 97 Abs. 2 S. 4 GemO öffentlich bekannt gemacht und tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft, frühestens am 01.01. des Haushaltsjahres.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan an sieben Werktagen öffentlich auszulegen (§ 97 Abs. 3 GemO).
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 14.12.2023 vorgestellt und den Ratsmitgliedern zugestellt.